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Spritverbrauchsangaben: DUH fordert behördliche Nachmessungen

13.05.2013 15:57 Uhr
Regierung will keine öffentliche Benzinpreis-Datenbank
DUH: Bei den vom ADAC getesteten Fahrzeugen überschreitet der reale Verbrauch die Normangaben im Schnitt um 23 Prozent.
© Foto: Alterfalter/Fotolia

Laut Umweltverband überschreiten die Angaben der Hersteller die tatsächlichen Verbräuche um bis zu 42 Prozent und durchschnittlich um 23 Prozent. Das KBA soll nun in die Pflicht genommen werden.

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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert behördliche Nachmessungen bei offensichtlich fehlerhaften Verbrauchsangaben der Hersteller. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) solle bei auffälligen Abweichungen zwischen Norm- und Realverbräuchen zu eigenen Nachprüfungen eines für Testzwecke aus dem Markt entnommenen Fahrzeugs verpflichtet werden, forderte der Umweltverband am Montag in Berlin.

In den vergangenen zehn Jahren, insbesondere aber seit der Einführung der CO2-bezogenen Kfz-Steuer, hätten sich die Herstellerangaben immer stärker von der Realität entfernt, kritisierte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch nach Auswertung von Statistiken des "ADAC EcoTest". Der durchschnittliche reale Mehrverbrauch gegenüber den Herstellerangaben habe sich zwischen 2001 und 2011 von sieben auf 23 Prozent mehr als verdreifacht.

84 von 144 untersuchten Fahrzeugen überschreiten laut DUH den Normverbrauch um mehr als zehn Prozent, am stärksten der Volvo V40 Momentum (DPF) mit 42 Prozent. 52 Fahrzeuge schlucken zwischen einem und neun Prozent mehr, acht Fahrzeuge verbrauchen so viel wie angegeben oder weniger. Dies ist auch deshalb problematisch, weil Gerichte eine Überschreitung des Normverbrauchs um mehr als zehn Prozent als Rücktrittsgrund vom Kaufvertrag anerkennen. Der Deutsche Autorechtstag hatte jüngst vor diesen Haftungsrisiken für Händler gewarnt (wir berichteten).

Die mögliche Verpflichtung des KBA zu Nachprüfungen der Normangaben entnimmt die DUH der europäischen Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen. Dort heißt es: "Überprüfungen können erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass die bei der Typgenehmigungsprüfung gemessenen Emissionen denen im praktischen Fahrbetrieb entsprechen." Allerdings fällt dieses Zitat im Zusammenhang mit einer grundsätzlichen Überprüfung und Neuregelung des so genannten "Neuen Europäischen Fahrzyklus". Eine solche Neuregelung hatte Ende April das EU-Parlament gefordert.

VDA widerspricht

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) betonte, dass "die Angaben zum Kraftstoffverbrauch eines Fahrzeugs in speziellen Prüflaboren nach gesetzlichen Vorgaben offiziell ermittelt und die Messungen überwacht werden". Die standardisierten Laborbedingungen des Neuen Europäischen Fahrzyklus' (NEFZ) stellten eine Vergleichbarkeit der Wagen sicher und ließen kaum Spielräume zu. Den größten Einfluss auf den Verbrauch habe die individuelle Fahrweise. (ng/rp)

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