Wie im asp-Sonderheft "Räder & Reifen" seit Herbst 2008 mehrfach berichtet, dürfen Reifen ohne Sound-Kennzeichnung (abschließender Buchstabe S in der E-Nummer) ab festgelegten Terminen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Das beinhalten die Richtlinien 92/23/EG (2001/43/EG) und ECE-R 117. Konkret gelten diese Termine:
- für Pkw-Reifen (C1) mit Laufflächenbreiten bis 185 Millimeter ab 1. Oktober 2009
- für Pkw-Reifen (C1) mit Laufflächenbreiten bis 215 Millimeter ab 1. Oktober 2010
- für Pkw-Reifen (C1) mit Laufflächenbreiten größer 215 Millimeter ab 1. Oktober 2011
- für LLkw- (C2) und Lkw-Reifen (C3) ab 1. Oktober 2009
Wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) berichtet, wurde während des 6. Technical Committee Motor Vehicles (TCMV) am 6. Juli 2009 in Brüssel eine europaweit einheitliche Übergangsregelung fixiert. Demnach "ist das Inverkehrbringen / der Verkauf / die Montage von Reifen – hier: Pkw-Reifen kleiner/gleich einer Querschnittbreite von 185 Millimeter, LLkw-Reifen und Lkw-Reifen – bis DOT 4009 und ohne S-Markierung auch über den 1. Oktober hinaus statthaft, wenn für diese Reifen ein entsprechendes Zertifikat einer Typgenehmigungsbehörde vorliegt, das bestätigt, dass die Reifen trotz fehlender S-Markierung den Richtlinien 92/23/EG (2001/43/EG) und ECE-R 117 entsprechen".