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Politik: Reform der Privatinsolvenz erhält Lob und Kritik

21.05.2013 17:57 Uhr
Künftig sollen zahlungsunfähige Personen schon nach drei Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang starten können. Nicht jeden freut es.

Dass zahlungsunfähige Personen künftig schon nach drei Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang starten können, freut nicht jeden. Das deutsche Handwerk hebt die Abschaffung des Bankenprivilegs hervor.

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Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Freitag die Reform der Privatinsolvenz verabschiedet. Das "Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte" sieht vor, dass zahlungsunfähige Personen schon nach drei statt wie bisher sechs Jahren einen wirtschaftlichen Neuanfang starten können, wenn sie in dieser Zeit mindestens 35 Prozent ihrer Schulden tilgen.

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke, zeigte sich zufrieden, dass die Anforderungen an einen vorzeitigen Schuldenschnitt für Privatleute im Ergebnis ausgewogener gestaltet worden seien als im ersten Reformentwurf. "So richtig es ist, gescheiterten Schuldnern einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen, so wenig darf vergessen werden, dass es die Gläubiger sind, die mit ihrem Forderungsausfall den Neuanfang des Schuldners finanzieren", sagte Schwannecke.

Dagegen kritisierte der Bankenfachverband, der die Interessen zahlreicher Kreditbanken in Deutschland vertritt, das Gesetz gebe ein falsches Signal. "Ein gesetzlicher Schuldenerlass von 65 Prozent führt nicht nur zu Fehlanreizen bei Schuldnern, sondern auch zu erheblichen Verlusten bei Gläubigern", erklärte Verbandsgeschäftsführer Peter Wacket. Die Regelung treffe nicht nur Banken, sondern auch Handwerker.

Der ZDH freute sich dagegen, dass der Bundestag mit der beschlossenen Reform das sogenannte "Bankenprivileg" abgeschafft habe. "Gerade für Handwerksbetriebe, die überwiegend Kleingläubiger sind, ist es wichtig, dass alle Gläubiger gleichberechtigt an der Insolvenzmasse des Schuldners teilhaben", sagte Schwannecke. (ng)

Weitere Infos zu dem neuen Gesetz sind auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums zu finden.

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