Der Streit um die Besteuerung von Biodiesel geht möglicherweise vor das Bundesverfassungsgericht. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" (Montag) planen vier Biodieselhersteller eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Ein Rechtsgutachten im Auftrag des Verbands der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) komme zu dem Schluss, die Anhebung der Steuern für Biodiesel nach dem Energiesteuergesetz sei verfassungswidrig. "Sowohl das Grundrecht auf Berufsfreiheit sowie Eigentumsgarantie sind verletzt worden", zitiert das "Handelsblatt" aus dem Gutachten. Der Gesetzgeber verstoße gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes, indem er 2005 völlig unerwartet die im Mineralölsteuergesetz mindestens bis Ende 2009 vorgesehene Steuerbegünstigung aufhob. "Das Handeln des Gesetzgebers ist ebenso ruinös wie willkürlich." Die Unternehmen Biopetrol Industries, Eco Motion, Petrotec und Verbio bereiteten deshalb eine Verfassungsbeschwerde vor. Diese müssten sie bis zum Monatsende einreichen, weil dann das Energiesteuergesetz ein Jahr lang in Kraft ist und die Beschwerdefrist ausläuft. Das Gesetz wurde am 1. August 2006 verabschiedet und sieht einen schrittweisen Abbau der Steuervorteile für Biodiesel bis 2012 vor. Die Bundesregierung hatte diesen Schritt mit Vorgaben der EU begründet, die umgesetzt werden müssten. Die Biodieselhersteller sehen sich damit ihrer Geschäftsgrundlage beraubt. "Dieses Gesetz ist ein Vertrauensbruch der Politik", sagte die Geschäftsführerin des Biokraftstoffverbandes, Petra Sprick, dem "Handelsblatt". Die Unternehmen hätten sich mit ihren Kalkulationen auf den Markt eingestellt, und dann seien die Marktbedingungen plötzlich geändert worden. Laut Verband ist der Umsatz der Biokraftstoffhersteller im ersten Quartal 2007 um bis zu 40 Prozent eingebrochen. Viele Anbieter stünden vor dem Aus. (ng/dpa)
Politik: Biodieselhersteller wollen in Karlsruhe klagen

Verband: Handeln des Gesetzgebers ist ruinös und willkürlich