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Mitgebrachte Ersatzteile: PV rät von Einbau ab

13.02.2015 15:21 Uhr
Ungeliebte Mitbringsel: Immer häufiger müssen sich Werkstätten mit Ersatzteilen auseinandersetzen, die vom Kunden mitgebracht wurden.
© Foto: Lisa F. Young / iStock / Thinkstock

Da laut Teile-Großhändler kein grundsätzlicher Haftungsausschluss möglich ist, sollte bei einer unklaren Herkunft höchste Vorsicht gelten.

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Teilegroßhändler PV Automotive empfiehlt seinen Werkstattkunden, mit Blick auf die Haftungsrisiken und die Ertragslage auf den Einbau von mitgebrachten Ersatzteile zu verzichten. "Grundsätzlich steht es jedem unserer Kunden frei, mitgebrachte Ersatzteile zu verbauen. Wir sehen es jedoch als unsere Pflicht, Werkstätten über die Risiken aufzuklären und ihnen so bei der Entscheidung zum Umgang mit mitgebrachten Ersatzteilen zu helfen", sagte PV-Geschäftsführer Torsten Kluh.

Die Haftung könne nur teilweise ausgeschlossen werden, denn jede Fachwerkstatt sei dazu verpflichtet ist, die Qualität der mitgebrachten Teile zu prüfen. "Wir empfehlen deshalb, bei mitgebrachten Ersatzteilen auf Markenqualität zu bestehen, die Sicherheitsmerkmale zu prüfen und nur Ersatzteile von vertrauenswürdigen Händlern zu verbauen", heißt es in der Unternehmensmitteilung. Bei Internet-Händlern seien Teile oft nicht direkt vom Hersteller, sondern würden über mehrere Zwischenhändler aus dem In- und Ausland gehandelt. (ng)

asp hat das Thema bereits in der Februar-Ausgabe des Jahres 2013 ausführlich beleuchtet und damals ebenfalls vor einem zu sorglosen Umgang gewarnt. In unserer aktuellen "Frage der Woche" (s. Box rechts) können sie uns noch bis 22.2. mitteilen, wie Sie mit dem Thema umgehen.

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KOMMENTARE


Hans Schlau

17.02.2015 - 01:27 Uhr

???? Mit Blick auf die Haftungsrisiken ???????? Überprüfung der Qualität durch den verbauenden Betrieb, wenn selbst ein Hersteller nicht in der Lage ist seine eigene Qualität zu überprüfen ???? Bei der "sogenannten Markenqualität" die von der Werkstatt verkauft und verbaut wird haftet die Werkstatt (der verbauende Betrieb, denn es betrift alle Brangen, nicht nur den KFZ-Bereich) laut Kaufrecht immer erstrangig und der Grosshandel sowie die Hersteller lehnen sich zurück und sitzen die Sache aus. Hier ist der Gesetzgeber gefragt die Gesetze eindeutig zu ändern, sodass der Verursacher (Hersteller) für die hergestellten Produkte vollkommen und allein haftet und nicht der verbauende Betrieb. Der Gesetzgeber hat dieses ja bereits mit dem § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) im BGB verankert, jedoch bleibt der verbauende Betrieb -wie immer- auf den Montagekosten sitzen, wenn es sich hierbei um einen Werkvertrag zwischen Endverbraucher und Unternehmer handelt. Siehe hierzu auch die Fairplay-Initiative für das Handwerk " www.miteinerstimme.org ".


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