Carlift24
Hinter dem Begriff Carlift24 steht ein neues Konzept, bei welchem eine Werkstatt eine Standardbühne mietet. Aufbau, Wartung und Instandhaltung sind in der monatlichen Miete enthalten. Nach Ende des 36-monatigen Mietvertrages wird die Bühne wieder abgeholt oder geht nach 63 Monaten Mietzeit in das Eigentum des Mieters über.
Hebebühnen zählen zur Basisausrüstung jeder Werkstatt. Doch wer sich zum Beispiel mit einer Werkstatt selbständig macht oder nur für eine vorübergehende Zeit zusätzliche Hebebühnen benötigt, kann oder will diese nicht auf dem klassischen Weg kaufen oder leasen. Hier bietet Carlift24 eine neue Lösungsvariante: das Mieten einer Hebebühne für 36 Monate. Für 99 Euro pro Monat zuzüglich Umsatzsteuer erhält der Mieter eine fabrikneue Zwei-Säulenbühne mit eine Tragfähigkeit von 3.500 kg. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für die Anlieferung und Montage sowie die Wartung und Reparatur der Hebebühne. Auch die Kosten für Abbau und Abholung der Bühne nach Beendigung des Mietvertrages sind in der monatlichen Miete bereits enthalten.
Standardbühne zur Miete
Aktuell bietet Carlift24 ausschließlich das Modell Carlift 2.35 an. Dabei handelt es sich um eine grundrahmenfreie Zwei-Säulenbühne aus deutscher Fertigung mit elektromechanischem Spindelantrieb, asymmetrischer Tragarmaufnahme und einer Unterschwenkhöhe von nur 95 mm. Die Säulen sind 3.056 mm hoch, so dass die Bühne in eine Werkstatt mit einer Deckenhöhe ab ca. 3.200 mm passt. In einem Leerrohr oberhalb der Säulen wird das für die Gleichlaufre-gelung erforderliche Kabel geführt. Die Bedienung der Bühne erfolgt über ein Bedienfeld an einer der Säulen. Damit entspricht der Carlift 2.35 den typischen Anforderungen an eine Hebebühne für die Instandsetzung. Carlift24 versteht das Mietangebot für dieses Qualitätsprodukt auch als Alternative zu Billigbühnen dubioser Herkunft. Es besteht übrigens die Möglichkeit, mehrere Bühnen gleichzeitig zu mieten. Um einen Mietvertrag mit Carlift 24 abzuschließen, sind weder Schufa- noch Bonitätsauskünfte vorzulegen. Den Mietvertrag kann sich jeder Interessent von der Homepage des Unternehmens herunterladen. Darin sind alle Details wie Laufzeit, Abwicklung, Bankeinzug sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner präzise und zugleich verständlich dargelegt. Auch die technischen Daten der Bühne mit allen Details und technischen Zeichnungen sind hier hinterlegt.
Sobald der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mietvertrag via Post oder Fax bei Carlift24 eintrifft sowie die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten vom Mieter überwiesen wurde, erhält der Mieter eine Auftragsbestätigung und der Mietvertrag tritt in Kraft. Carlift24 vereinbart dann einen Montagetermin mit dem neuen Mieter. Der Carlift 2.35 wird zum vereinbarten Termin mit einem Spezialtransporter direkt beim Mieter angeliefert und von Fachleuten vor Ort installiert. Bereits im Mietvertrag muss der Mieter bestätigen, dass ein ebenerdiges, mindestens 250 mm starkes Fundament zur Montage der Säulen zur Verfügung steht.
Voraussetzungen und Optionen
Auch der elektrische Anschluss muss bauseitig vorbereitet sein. Es ist eine sog. CEE-Steckdose, fünfpolig, mit 400 Volt und einer 16-Ampere-Absicherung (träge) erforderlich. Der Mieter kann die neue Bühne nun sofort nutzen. Er muss lediglich pfleglich mit der Hebebühne umgehen und die laut Bedienungsanleitung erforderliche Schmierung vornehmen. Jeweils nach Ablauf eines Jahres meldet sich der Carlift24-Kundendienst zur Durchführung der jährlichen Wartungsarbeiten und der UVV-Prüfung an. Dies ist ebenso in der Miete enthalten wie die Beseitigung von eventuell auftretenden Störungen. Nach 36 Miet-Monaten bietet Carlift24 seinen Mietern drei Optionen an. So kann der Mieter die Bühne kaufen, wobei die Hälfte der Miete auf den Restwert angerechnet wird. Oder der Mietvertrag wird um zwölf Monate verlängert. Oder aber Carlift24 holt die Bühne kostenfrei ab und der Mietvertrag ist beendet. Nach 63 Mietmonaten – dann wird die Kaution mit verrechnet, – geht die Bühne vollständig in das Eigentum des Mieters über.
Bernd Reich
- Ausgabe 4/2012 Seite 28 (137.6 KB, PDF)