Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) empfiehlt Händlern, die Dunlop-Pneus über den Großhandel oder via Internet kaufen, sich schriftlich vom Verkäufer bestätigen zu lassen, dass die gelieferten Reifen nicht gegen die Markenrechte von Goodyear Dunlop verstoßen. Hintergrund: das Landgericht Köln hat kürzlich entschieden, dass Import und Vermarktung von Dunlop-Reifen mit dem Zusatz "made in Japan" das (europäische) Markenrecht verletzen und deshalb verboten sind. Derartige Reifen produziert und vertreibt das große japanische Reifenunternehmen Sumitomo Rubber Ltd. Zwischen dieser Firma und Goodyear Dunlop bestehen laut BRV enge, nicht nur wirtschaftliche, sondern auch konzernrechtliche Verflechtungen. Trotzdem halte Goodyear Dunlop den Import dieser Reifen für rechtswidrig. Dieser Auffassung habe sich sich das LG Köln nun angeschlossen, heißt es in dem BRV-Rundschreiben vom Donnerstag. Reifenfachhandelsunternehmen, die von Goodyear Dunlop in der Vergangenheit abgemahnt worden seien, sollten daher eine Unterlassungserklärung abgeben, "um einen aufwendigen und wohl wenig aussichtsreichen Prozess zu vermeiden", so der Rat des Verbands. Zudem solle man bei allen nicht direkt bei Goodyear Dunlop gekauften Pneus auf die besagte Unbedenklichkeitserklärung des Lieferanten bestehen. Diese Warnung gelte für alle Handelsstufen. (ng)
Markenrechtsstreit: Warnung vor Handel mit Dunlop-Reifen "made in Japan"

Laut BRV hat das Landgericht Köln kürzlich die Rechtsauffassung von Goodyear Dunlop bestätigt, wonach Import und Vermarktung von Dunlop-Reifen "made in Japan" verboten sind.