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Kongress: Partslife informiert über neue Verpackungsverordnung

09.03.2009 01:25 Uhr
Partslife Vortrag
Partslife klärte über neue Grundpflichten durch die VerpackV auf.
© Foto: Partslife

Auf einer Veranstaltung klärte der Entsorgungsverbund 80 Vertreter aus der Teileindustrie über zahlreiche neue Grundpflichten durch die Novellierung auf.

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Die Branchenlösung Partslife hat kürzlich einen Kongress zur Novellierung der Verpackungsverordnung (VerpackV) durchgeführt. Nach Angaben des Entsorgungsverbunds nahmen 80 Vertreter aus der Teileindustrie an der Veranstaltung teil. Diese seien über zahlreiche neue Grundpflichten informiert worden, die von der Teileindustrie beachtet werden müssen, um gesetzeskonform zu entsorgen. Die VerpackV habe es sich zum Ziel gesetzt, so genannte "Trittbrettfahrer" zu entlarven. Zukünftig würden so genannte "In Verkehr Bringer" von Verkaufsverpackungen deutlich strenger kontrolliert, so Partslife in seiner Mitteilung. Die Verordnung sehe vor, dass alle Hersteller, deren Verpackungen bei Endverbrauchern landen, bei einem dualen System angemeldet sein müssen und Lizenzentgelte für die in Verkehr gebrachte Menge an Verpackungsmaterialien erbringen müssen. Wichtig sei hierbei, dass der Handwerksbetrieb – also auch Kfz-Werkstätten – dem Begriff "Endverbraucher" gleich gestellt seien. Die Bundesregierung erhoffe sich dadurch einen fairen Wettbewerb, da jetzt die Rahmenbedingungen für alle gelten. Inzwischen gibt es nicht nur den "Grünen Punkt" (DSD GmbH), sondern zahlreiche Wettbewerber. "Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen sind funktionierende Rücknahmesysteme wie zum Beispiel Partslife als Branchenlösung ausgenommen", betonte das Unternehmen. (ng)

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