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Klimaanlagen-Kältemittel: Keine Gnadenfrist für deutsche Autobauer

12.02.2013 23:15 Uhr
Warnschild Klimaanlagen Kältemittel R-1234yf Daimler
Die EU-Kommission sieht keinen Grund dafür, dass die Einführung des neuen Kältemittels R-1234yf erneut aufgeschoben wird.
© Foto: asp

Die Intervention von Daimler, der Bundesregierung und dem VDA ist verpufft. Die EU-Kommission sieht keinen Grund dafür, dass die Einführung des neuen Kältemittels R-1234yf erneut aufgeschoben wird.

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Die EU-Kommission will deutschen Autobauern keine Gnadenfrist für die Einführung des neuen Kältemittels R-1234yf für Klimaanlagen gewähren. Für einen Aufschub für deutsche Hersteller sehe sie keinen Grund, schrieb die Brüsseler Behörde in einem Brief an die Bundesregierung. Das bestätigte der Sprecher von EU-Industriekommissar Antonio Tajani am Dienstag.

Insbesondere Daimler will das seit Jahresanfang in der EU für einige Neufahrzeuge verbotene Kältemittel R-134a weiter verwenden. Die Alternative R-1234yf lehnt das Unternehmen ab: Zwar schadet sie dem Klima weniger, doch hält der Konzern sie nach Sicherheitstests für gefährlich (wir berichteten). Die Substanz hatte in einem Test der Stuttgarter im September Feuer gefangen, wodurch sich gefährliche Flusssäure bilden könnte. Die kann zu schweren Verletzungen führen und bei Kontakt mit den Schleimhäuten sogar lebensbedrohliche Folgen haben.

Die Hersteller von R-1234yf, die US-Unternehmen Dupont und Honeywell, erkennen Daimlers Testergebnisse nicht an und verweisen auf eigene Versuche, die keine erhöhte Gefährdung gezeigt hätten. Wegen Lieferproblemen hatte die EU-Kommission das Verbot klimaschädlicherer Kältemittel bis Anfang 2013 verschoben.

Unterstützt vom deutschen Branchenverband VDA und der Bundesregierung hatte Daimler in Brüssel einen Aufschub beantragt, um weiterhin das Vorgänger-Mittel R134a verwenden zu dürfen. (dpa)

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