Laut Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) ist ein defekter Katalysator bei einem Gebrauchtwagen nicht automatisch ein Mangel. Ein Versagen des Geräts könne auch durch Verschleiß hervorgerufen werden, so dass die Sachmängelhaftung hier nicht greife. Damit hat das Landgericht Darmstadt laut BVfK am 22. Dezember ein Urteil des Amtsgerichts Zeven aufgehoben, das am 19. Dezember 2002 noch zu dem Schluss gekommen war, ein Katalysator sei kein Verschleißgegenstand. Laut BGH-Entscheidung vom Sommer stellt nicht jeder Defekt an einem Fahrzeug automatisch einen Mangel dar (wir berichteten). Ein Kfz-Unternehmer muss also nicht für jeden Fehler, der innerhalb der ersten Monate nach Übergabe eines Fahrzeugs auftritt, haften. (ng)
Katalysatordefekt kann auch durch Verschleiß verursacht sein
Verband: Landgericht Darmstadt korrigiert Amtsgerichtsurteil