Nach Informationen von asp-Online ist Deutschland bei einer Sitzung des Technical Committee Motor Vehicle (TCMV) der EU-Kommission am Mittwoch mit dem Versuch gescheitert, eine Ausnahmegenehmigung für die Verwendung des Klimaanlagen-Kältemittels R-134a für weitere sechs Monate in Europa zu erwirken. Damit bleibt es wohl dabei, dass ab 1. Januar ein deutlich unweltfreundlicheres Kältemittel in allen Pkw, die nach dem 1.1.2011 typgenehmigt wurden, zum Einsatz kommen muss. Nach momentanem Stand kann dies nur R-1234yf sein. Ein Sprecher der EU-Kommission bestätigte auf unsere Anfrage den Antrag Deutschlands, wollte aber keine weitere Stellungnahme abgeben.
Der deutsche Vertreter hatte offenbar argumentiert, die von Daimler aufgebrachten Sicherheitsbedenken müssten weiter untersucht werden. Dies sei in der Kürze der Zeit bis zum Jahreswechsel nicht machbar. Insbesondere die britischen, aber auch die französischen und niederländischen Vertreter im TCMV hätten diesen Antrag aber sehr deutlich zurückgewiesen, erfuhr asp aus Brüssel. Deutschland wurde allerdings aufgefordert, seinen mündlich vorgetragenen Antrag schriftlich auszuformulieren und der EU-Kommission vorzulegen. Wann darüber beraten wird, steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Daimler droht damit schon kurz nach Jahreswechsel Ungemach: Selbst wenn in Deutschland eine weitere Verwendung des Kältemittels R-134a trotz Verstoßes gegen §47e StVZO vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) noch geduldet würde, könnte in den meisten anderen Staaten der EU eine Zulassung beispielsweise einer Mercedes-Benz A- oder B-Klasse verweigert werden, wenn das Fahrzeug nicht mit R-1234yf befüllt ist. Eine Verwendung dieses Kältemittels hatten die Stuttgarter aber bereits wiederholt ausgeschlossen, zuletzt Anfang der Woche. Ein Daimler-Sprecher erklärte gegenüber asp-Online, er sehe keine Gefahr, dass Fahrzeugen die Zulassung verweigert werde, da sie vom KBA typgenehmigt worden seien, womit ein gültiges COC-Dokument vorliege.
Ein KBA-Sprecher hatte vergangene Woche gegenüber asp-Online für den Fall der Nicht-Verlängerung der Ausnahmegenehmigung erklärt, die Flensburger Behörde werde "in Anwendung der geltenden Rechtslage" darauf hinwirken, dass die Hersteller den "genehmigungskonformen Zustand" ihrer Fahrzeuge herstellen. Details nannte er nicht. Ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags, das unserer Redaktion vorliegt, fordert von den deutschen Behörden "verhältnismäßige, wirksame und abschreckende Sanktionen", um die EU-Richtlinien ab Januar einzuhalten. Diese Sanktionen könnten bis zum Entzug der Typgenehmigung reichen, heißt es in dem Papier.
Umstrittener VDA-Test
Ein weiterer Kältemittel-Test, den der Verband der Automobilhersteller mit mehreren Fahrzeugen in Spanien durchgeführt hat und der in der morgigen Ausgabe der "Auto-Bild" thematisiert wird, ist nach asp-Informationen innerhalb des Verbandes umstritten. So hätten sich die Hersteller nicht auf Testbedingungen für den Brandversuch, der mit mehreren Fahrzeugen mit quer und längs eingebauten Motor durchgeführt wurde, einigen können, hieß es aus gut informierten Kreisen. Ford, das als deutlicher Befürworter für R-1234yf gilt, habe daher bereits im Vorfeld der Reise nach Spanien abgelehnt, die Testergebnisse zu akzeptieren. Bei dem Test sind offenbar mehrere mit R-1234yf befüllte Fahrzeuge in Brand geraten. (ng)