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In dubio pro Pappel: Kfz-Mechatroniker verliert Baumstreit

07.03.2014 10:02 Uhr
Der Suhler Kfz-Mechatroniker Michael Baumgarten neben den Überresten einer Pappel, deren Äste auf sein vor dem Wohnhaus geparktes Auto fielen.

Wer haftet, wenn der Ast einer Pappel ein Auto beschädigt? Drei Instanzen lang stritt Michael Baumgarten mit der Stadt Suhl. Nun hatte der BGH das letzte Wort.

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Vor dem Plattenbau, in dem Michael Baumgarten wohnt, ist ein Parkplatz. Davor stand eine Reihe von Pappeln, seit 50 Jahren oder länger. Es waren gesunde Bäume, doch ab und zu fiel ein Ast herunter - das kann vorkommen bei Pappeln. Baumgarten parkte sein Auto auf dem Parkplatz, einen zwölf Jahre alten Geländewagen mit rund 180.000 Kilometern auf dem Tacho. Eines Nachts im Juni 2011 fiel ein Ast auf das Auto. Der Wagen hatte danach ein paar Dellen.

Es war der Anfang eines langen Rechtsstreits, der an diesem Donnerstag vor dem Bundesgerichtshof sein Ende fand: Baumgarten verklagte die Stadt. Er wollte den Schaden an seinem Auto ersetzt haben. 2.660 Euro würde die Reparatur kosten, sagte ein Gutachter, der weitere 488 Euro verlangte. Dazu kam eine Entschädigung für den Nutzungsausfall während der voraussichtlichen Reparaturdauer, eine Auslagenpauschale - insgesamt 3278,20 Euro Schadenersatz plus "Rechtsverfolgungskosten" von knapp 360 Euro. Ob das Auto noch so viel wert war? "Das war hart an der Grenze", sagt Baumgarten.

Die Stadt, so die Begründung der Klage, habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Sie hätte entweder Warnschilder aufstellen oder die Bäume entfernen müssen, hieß es in der Klage. Die Rechtsprechung über die Sicherungspflichten von Gemeinden fülle "ganze Regalwände", sagt Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes. Er hält diese Entwicklung für bedenklich. Sie fördere eine "Vollkaskomentalität der Menschen, die alle Risiken von Vater Staat gelöst und getragen wissen will".

"Man versucht immer wieder, die Verkehrssicherungspflicht auf neue Bereiche auszudehnen", sagt der Direktor Amtsgericht Bielefeld, Jens Gnisa. Er hat in der Praxis oft mit solchen Fällen zu tun. "Klassisch sind die Winterfälle, wenn jemand verschneiter oder eisglatter Straße ausrutscht. Inzwischen klagen auch Leute, die auf nassem Laub gestürzt sind. Dass es so etwas wie ein allgemeines Lebensrisiko gibt, für das kein anderer verantwortlich ist - dieser Gedanke findet nicht mehr so viel Zustimmung."

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