Das Landgericht Darmstadt hat eine Werbekampagne der Werkstattkette Pit-Stop vom August für unzulässig erklärt, bei der die Haupt- und Abgasuntersuchung für zusammen 49 Euro angeboten wurde. Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in einem Rundschreiben mitteilte, wurde dem Unternehmen per einstweiliger Verfügung untersagt, Leistungen zu bewerben, die in Wahrheit von Prüfingenieuren amtlich anerkannter Überwachungsorganisation erbracht werden. Für die HU gelte dies generell, da sie nie von Werkstätten allein abgewickelt werden könne. Eine Werbung dafür müsse also immer den Hinweis auf die Durchführung durch externe Mitarbeiter enthalten, wobei es der Werkstatt freistehe, den Namen der Prüforganisation zu nennen. (ng)
Gericht untersagt Pit-Stop-Werbung

ZDK: HU-Werbekampagne vom August war unzulässig