Fragen an ...
Torsten Brämer, Leiter Autohaus- und Fuhrpark-Services, TÜV Rheinland
Zum 1. Januar werden AU und HU zusammengefasst. Kennen die Werkstätten die Änderungen?
Die meisten Betriebe sind gut aufgeklärt, da Innungen und ZDK über entsprechende Informationsmaterialen Aufklärung betrieben haben.
Mit welchen Tipps weist der TÜV Rheinland die Partner auf die Neuerungen hin?
Seit der AU-Änderung zum Leitfaden 4 sind wir auch zu dieser Veränderung aufgrund der direkten Auswirkungen mit unseren Kunden im Gespräch. Neben der Nachrüstung der AU-Geräte betrifft dies die betrieblichen Abläufe, die stärker auf die HU-Erbringung abgestimmt sein müssen. Wir bieten die betriebsindividuelle Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der internen und externen AU-Erbringung an, um die jeweils beste Lösung für den Kunden zu ermitteln. Auch flexible Lösungen je nach individueller Auslastungssituation in der Werkstatt offerieren wir. Wir raten zudem, Angebote zu entwickeln, was mit dem Nummernschild passieren soll. Von zugelassenen Ersatzplaketten zur Abdeckung bis zum Angebot eines neuen Nummernschilds, organisiert und abgewickelt durch unseren TÜV-Rheinland-eigenen Zulassungs-Service, ist hier alles möglich.
TÜV Rheinland
Zusammenlegung von AU und HU
Im April 2006 trat die 41. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Damit wurde die Grundlage für eine Fülle von Änderungen rund um den §29 StVZO geschaffen, der die regelmäßige Überwachung der Fahrzeuge in Deutschland zum Gegenstand hat. Der Gesetzgeber hat damals u.a. Systemdatenprüfung, Abgasuntersuchung (AU) nach Leitfaden 4 und die Zusammenfassung von AU und Hauptuntersuchung (HU) vorgeschrieben. Zu verschiedenen Zeitpunkten wurden und werden diese Neuerungen praxiswirksam: Der AU-Leitfaden 4 mit dem vereinfachten Prüfverfahren für Fahrzeuge mit On Board Diagnose (OBD) gilt beispielsweise seit Ende 2008 eine aktuelle Änderung ab dem 1. Januar 2010. Zu diesem Zeitpunkt werden in Deutschland keine Plaketten für die bestandene AU mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt, da diese dann Teil der üblichen Hauptuntersuchung wird.
Die sechseckige farbige Plakette hat bisher die bestandene Prüfung dokumentiert, die 1985 für Fahrzeuge mit Ottomotor und 1993 für Fahrzeuge mit Dieselmotor als Abgassonderuntersuchung (ASU) erstmals eingeführt wurde. Im kommenden Jahr werden nach der Hauptuntersuchung des Wagens auch alle abgelaufenen sechseckigen AU-Plaketten entfernt, wie der TÜV Rheinland in einer Mitteilung hinwies. Damit dies nicht mit Beschädigungen auf dem vorderen Fahrzeugkennzeichen einhergeht, wird eine Reparaturplakette für die Trägerplatte angeboten. Besonders wichtig: „An den Gebühren ändert sich durch die neue Regelung nichts, weil die Dienstleistung dieselbe bleibt“, sagt Gerd Mylius, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Selbst für den Sonderfall, in dem ein Autofahrer über den Jahreswechsel seinen 2009er-TÜV-Termin versäumt hat und seine HU-Plakette rückdatiert werden muss, gibt es für ihn keine neue AU-Plakette. Die letzten AU-Plaketten sind grün und datieren auf das Jahr 2012. Sie wurden 2009 auf Neufahrzeuge geklebt, die sich der Hauptuntersuchung nach drei Jahren zum ersten Mal unterziehen müssen.
2010 und 2011 sind die sechseckigen Plaketten übrigens braun beziehungsweise rosafarbig. Die Kombination der beiden Prüfungen stellt eine erhebliche Verfahrensvereinfachung dar, so der TÜV Rheinland. Bei Motorrädern ist die AU übrigens bereits seit 2006 Bestandteil der Hauptuntersuchung und wird durch die runde TÜV-Plakette dokumentiert. Ob Ottomotor mit oder ohne Katalysator, ob Dieselmotor oder Motor mit elektronischer OBD – alle müssen nachweisen, dass die Istwerte mit den festgelegten Sollwerten ein-schließlich der vorgegebenen Toleranzen übereinstimmen. Der TÜV Rheinland bietet die Tests an 130 Prüfstellen in Deutschland an. Weitere Informationen rund um die Neuerungen gibt das Unternehmen unter www.tuv.com/hu oder durch die Kundenberater.
TÜV NORD
Neues Gesetz zum Datenschutz
Aufgrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) müssen Unternehmer Änderungen in den Bereichen Adresshandel und Arbeitnehmerdatenschutz berücksichtigen. Darauf weist der TÜV NORD hin. „Für Unternehmen besteht hier akuter Handlungsbedarf, da die neuen Regelungen sehr komplex sind. Ich empfehle allen Unternehmen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verträge und deren Verarbeitung zu überprüfen“, sagte Frank Henkel, Rechtsanwalt und Leiter eines Seminars, das der Prüfdienstleister zum neuen Gesetz anbietet. Die Novellierung wird in drei Stufen wirksam: Seit 1. September besteht eine Informationspflicht von Unternehmen bei Datenschutzpannen. Betriebliche Datenschutzbeauftragte genießen gesetzlichen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf Weiterbildung. Weitere Neuerungen folgen ab dem 1. April 2010 zum Scoring und zur Meldung bestimmter Daten in den Auskunftsbestand von Auskunfteien. Ab Juni werden Hindernisse innerhalb der Europäischen Union beseitigt. Kreditgeber aus dem europäischen Ausland erhalten dann einen gesetzlichen Anspruch auf Gleichbehandlung bei Anfragen. Die TÜV NORD Akademie bietet das Seminar „Das neue Bundesdatenschutzgesetz – Novellierung des Datenschutzrechts“ bundesweit an zwölf Standorten an.
TÜV SÜD
Kennzeichen E
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in der jüngsten Vergangenheit viele Autohäuser wegen fehlender Umsetzung der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung abgemahnt. Die PKW-EnVK soll gewährleisten, dass der Verbraucher seine Kaufentscheidung in Kenntnis der umwelt-relevanten Eigenschaften eines Fahrzeuges treffen kann. Demnach sind in der Werbung für den Kauf bzw. das Leasing neuer Pkw Angaben über den Kraftstoffverbrauch bzw. die CO2-Emissionen der angebotenen Fahrzeuge zu machen. Zusammengefasst müssen in einem Autohaus drei Vorgaben erfüllt sein: Erstens müssen neue Fahrzeuge mit einem Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch und die Emissionen angeboten werden. Zum Zweiten ist ein Aushang am Verkaufsort vorgeschrieben, in dem alle angebotenen Fahrzeuge nach Verbrauch und Emissionen aufgelistet sind. Und letztlich muss im Betrieb eine ausreichende Anzahl an Leitfäden vorhanden sein. In fast allen Autohäusern erfolgt zwar die Auszeichnung am Fahrzeug nach der Verordnung, allerdings werden der erforderliche Aushang und das Vorrätighalten von Leitfäden meist vernachlässigt. Aber gerade zu Aushang und Leitfaden werden in den Betrieben Tests durchgeführt.
TÜV Kontakt
TÜV NORD Mobilität
Klaus Jürgensen
Tel. 05 11/9 86-10 10, Fax -21 05
kljuergensen@tuev-nord.de
TÜV SÜD Auto Service
Wolfgang Eichler
Tel. 0 89/57 91-16 52, Fax -23 81
wolfgang.eichler@tuev-sued.de
TÜV Rheinland Group
Andreas Schumm
Tel. 02 21/8 06-33 20, Fax -27 24
andreas.schumm@de.tuv.com
TÜV Training
Weiterbildungsangebote im Netz:
TÜV NORD: http://seminarsuche.tuev-nord.de
TÜV SÜD: www.tuev-sued.de/akademie_de/lehrgaenge_und_trainings
LC Auto Consult: www.lc-auto-consult.de
TÜV Rheinland: www.tuv.com/de/seminare.html
TÜV Ticker
Der VdTÜV verpflichtet sich erneut zu der europäischen Verkehrssicherheits-charta. Die Charta sieht u.a. ein Bekenntnis zur Weiterentwicklung der HU vor.