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Finanztipp: "Verjährungsunterbrechende Maßnahmen" einleiten

18.11.2005 16:35 Uhr

Mahnungen müssen noch bis Jahresende gestellt werden, um Forderungen aus dem Jahr 2002 zu retten

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Jedes Jahr gehen deutschen Unternehmen Gelder in mehrstelliger Millionenhöhe verloren, weil ihre Forderungen verjähren. "Viele Gläubiger wiegen sich fälschlicherweise in Sicherheit, weil sie eine entsprechende Rechtsänderung, durch die die Verjährungsfristen drastisch verkürzt wurden, nicht mitbekommen haben", warnt die Bremer Seghorn Inkasso GmbH. Der Grund: Während offene Rechnungen früher häufig nach 30 Jahren verjährten, ist dies seit 2002 bereits nach drei Jahren der Fall. Verhindern können Firmen dies nur, wenn sie rechtzeitig so genannte "verjährungsunterbrechende Maßnahmen" einleiten. Das geschieht in der Regel durch einen Mahnbescheid oder mit Hilfe einer Klage. Dieser Schritt muss aber bis zum 31. Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein, wenn Forderungen aus dem Jahr 2002 noch gerettet werden sollen, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. (ng)

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