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Finanztipp: Risikovorsorge mit dem "Zinscap"

11.12.2006 04:30 Uhr

Zinsobergrenze sorgt dafür, dass der jeweilige Kreditzinssatz nicht über ein bestimmtes Niveau hinausgeht

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Das derzeitige Zinsniveau lässt Kreditnehmern weiterhin Spielräume für Spekulationen: während bei anziehender Konjunktur einerseits mit tendenziell steigenden Zinsen gerechnet werden muss, kann es bei nach wie vor verhaltenem Wirtschaftswachstum durchaus zu weiter sinkenden Zinssätzen kommen. Diese Zinsunsicherheiten können Werkstattbetriebe bei Geschäftskrediten mit einem so genannten "Zinscap" ausnutzen. Es handelt sich beim Zinscap um eine Zinsobergrenze, die dafür sorgt, dass der jeweilige Kreditzinssatz nicht über ein bestimmtes Niveau hinausgeht. Der Cap wird grundsätzlich in Verbindung mit einem variablen, also jederzeitig veränderten Zinssatz von Banken und Sparkassen angeboten. Beispiel: bei einem variablen Zinssatz von sechs Prozent für einen Geschäftskredit legt der Unternehmer den Cap bei acht Prozent fest. Einerlei, in welchem Umfang das allgemeine Zinsniveau innerhalb der Laufzeit des Caps nun auch steigen mag: mehr als acht Prozent darf der Kreditgeber seinem Kunden nicht berechnen. Ein weiterer Vorteil liegt für den Kreditnehmer darin, dass er beim vereinbarten variablen Zinssatz grundsätzlich kurzfristig und vor allem kostenlos umfinanzieren kann, wenn die Zinsen tatsächlich weiter fallen und eine derartige Umschuldung sinnvoll ist. Bankinstitute berechnen für die Bereitstellung der Cap-Variante eine Gebühr, die sich vor allem an Laufzeit und Zinsobergrenze des Caps orientiert. Über die Höhe dieser Gebühr sollte im Einzelfall hartnäckig verhandelt werden. Dabei sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass der Betriebsinhaber bei allgemein sinkenden Zinsen während der Cap-Laufzeit davon in vollem Umfang partizipiert. Manche Cap-Verträge sehen nämlich Limits bei Kreditzinssenkungen, so genannte "Zinsuntergrenzen" vor. (mv)

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