Betriebsinhaber, die in wirtschaftlich schwieriger Zeit derzeit darüber nachdenken (müssen), ihre finanzierte Immobilie zu verkaufen, sollten sich ein Urteil des Landgerichts München einmal näher ansehen (AZ: 16 HK O 22.814/ 05). Das ist zumindest dann sinnvoll, wenn der potenzielle Käufer nicht nur das Gebäude, sondern auch das seinerzeit aufgenommene möglicherweise sehr preiswerte Darlehen ebenfalls übernehmen möchte. Die Richter des Landgerichts München haben nämlich eine Bank dazu verurteilt, einen Hauskäufer quasi als "Ersatzkreditnehmer" zu akzeptieren, da er die gleiche Kreditwürdigkeit vorweisen konnte wie der Verkäufer der Immobilie. Für den Verkäufer fällt in diesem Fall keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Bekanntlich wird diese Gebühr, die schnell einige tausend Euro betragen kann, als eine Art Zinsausgleich grundsätzlich dann von der kreditgebenden Bank verlangt, wenn ein Darlehen vor Ablauf der jeweiligen Zinsfestschreibung vom Kunden gekündigt wird. (Michael Vetter)
Finanztipp: Kreditübernahme prüfen

Beim Verkauf der eigenen Immobilie kann auch das dafür aufgenommene Darlehen auf den Käufer übertragen werden. Der Vorteil: Es fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung für den Verkäufer an.