Der Verkauf bzw. die Abtretung so genannter "Non Performing Loans", also Not leidender Immobilienkredite, durch Bankinstitute an vor allem amerikanische Finanzinvestoren gewinnt auch bei Werkstattbetrieben zunehmend an Bedeutung. Das Gesamtvolumen dieser Kredite wird in Deutschland auf rund 250 Mrd. Euro geschätzt, so dass es verwundert, dass dieses Finanzierungsinstrument bei Mittelbetrieben nach wie vor kaum bekannt ist. Immerhin kann es bei Kreditverkäufen je nach persönlicher Situation des Kreditnehmers durchaus um existenzielle Fragen gehen. Bei Kreditverkäufen werden die erwähnten Not leidenden Kredite meist in einem Gesamtpaket zusammengefasst und mit einem entsprechenden Abschlag an einen Investor verkauft. Es findet de facto also ein Gläubigerwechsel statt, der dem jeweils betroffenen Betriebsinhaber vor allem dann bewusst wird, wenn, wie aktuelle Fälle belegen, die Fälligstellung der Darlehen durch diesen neuen Gläubiger zum Ablauf der nächsten Zinsbindung erfolgt. Gelingt es dem Betriebsinhaber dann nicht, einen neuen Kreditgeber zur Verlängerung des Immobiliendarlehens zu finden, wird es eng, da in solchen Fällen die Zwangsversteigerung der Immobilie droht. Unternehmer sind daher gut beraten, sich zunächst einmal die Details ihrer Kreditverträge bezüglich der Möglichkeit eines eventuellen Kreditverkaufs anzusehen. Es sollte definitiv geklärt werden, ob und in welchem Umfang persönliche Daten an potentielle Käufer weitergegeben werden und, vor allem, welche Rolle dabei das deutsche Bankgeheimnis und die damit verbundene Diskretionsverpflichtung der Kreditinstitute spielt. Es ist derzeit nämlich durchaus umstritten, ob und in welchem Maße der Datenschutz vom bisherigen Kreditgeber einzuhalten ist. Finden sich in Kreditverträgen keine eindeutigen Regelungen zu diesem Thema, sollten betroffene Werkstattverantwortliche das persönliche Gespräch mit dem zuständigen Bankmitarbeiter suchen. (mv)
Finanztipp: Damoklesschwert Kreditverkauf
Banken treten zunehmend Verträge an amerikanische Finanzinvestoren ab