Wer Kopien urheberrechtlich geschützter Waren liefert macht sich strafbar, auch wenn er seine Produkte aus einem Land einführt, wo der Verkauf nicht verboten ist. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden (Rechtssache C-5/11). Ein Verkaufsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz des freien Warenverkehrs, urteilten die Richter.
Im konkreten Fall geht es um einen Spediteur, der Möbel im Bauhaus-Stil aus Italien an Kunden in Deutschland lieferte. In Deutschland dürfen solche Möbel aus Urheberrechtsgründen nicht kopiert werden. In Italien waren die Einrichtungsgegenstände hingegen mehrere Jahre nicht oder nicht vollständig geschützt. Eine italienische Firma warb mit Anzeigen in Deutschland um Kunden.
Der Geschäftsführer der italienischen Spedition, die die Möbel auslieferte, wurde vom Münchner Landgericht verurteilt. Der Verurteilte ging in Revision. Das Bundesverfassungsgericht bat nun die Luxemburger Kollegen um Hilfe bei der Auslegung des EU-Rechts. Diese sehen die deutschen Behörden im Recht. (dpa)
EU-Gericht: Lieferung kopierter Waren ist strafbar

Auch wenn Plagiate aus einem Land eingeführt werden, wo der Verkauf nicht verboten ist, gibt es Ärger für den Lieferanten. Das hat jetzt der EuGH entschieden.