Die seit Dezember 2011 gültige überarbeitete Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) soll nach dem Dafürhalten des Bundesverbands freier Kfz-Händler (BVfK) klarer formuliert werden. Dies sei dem Verband zufolge der Tenor des 5. Deutschen Autorechtstages, der am 22. und 23. März stattfand. Zahlreiche Abmahnungen an Autohändler zeigten, dass der gegenwärtige Verordnungstext zu viele Auslegungen zulasse, erklärte der BVfK in einer Mitteilung von vergangenem Donnerstag.
So habe ein Autohändler nach Meinung des Verbands Sozialer Wettbewerb gegen seine Informationspflicht verstoßen, als er versäumte, ein Autoscout24-Inserat um die Angabe zur CO2-Effizienzklasse einschließlich einer grafischer Darstellung zu ergänzen (wir berichteten). Die Rechtsauffassung: Da es sich bei einer Internetbörse um einen "virtuellen Verkaufsraum" handle, müsse die Pkw-EnVKV angewendet werden.
Nach Angaben des BVfk kamen die Diskussionsteilnehmer auf dem Bonner Petersberg zu dem Schluss, dass der Autohandel sich intensiv aber unter erschwerten Bedingungen um die Umsetzung der Auflagen kümmert. Neben einer notwendigen Präzisierung führten die Teilnehmer in diesem Zusammenhang an, dass einzelne Umwelt- und Wettbewerbsvereine von der neuen Gesetzeslage profitieren wolllten. In den letzten fünf Jahren seien von Autohändlern über 1,5 Millionen Euro an Abmahnpauschalen und so genannten Vertragsstrafen eingefordert worden, hieß es. (msh)