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Elektroautos: Bundestag verlängert Kfz-Steuerbefreiung

26.10.2012 15:34 Uhr
Citroen C-Zero Elektroauto Plug-in
Bundestagsentscheidung: Pkw und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle werden für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
© Foto: Citroen

Pkw und Nutzfahrzeuge mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle werden für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Asiatische Autobauer nehmen unterdessen mit der Brennstoffzelle Skandinavien ins Visier.

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Der Bundestag hat wie erwartet die Steuervergünstigungen für Elektroautos ausgeweitet: E-Fahrzeuge werden künftig zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Bisher waren es fünf Jahre. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Parlament am Donnerstagabend. Die Neuregelung ist Teil eines Anreiz-Pakets, mit dem die Elektromobilität in Deutschland angekurbelt werden soll. Ziel sind eine Million E-Autos bis 2020.

Die Steuerbefreiung gilt demnach nicht nur für Elektro-Pkw, sondern auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzellen. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen verspricht sich der Bundestag "erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität".

In den Genuss der Befreiung kommen Halter, die ihr Fahrzeug zwischen 18. Mai 2011 – dem Datum des Kabinettsbeschlusses – und 31. Dezember 2015 erstmals zulassen. Nach 2015 soll der Steuervorteil für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden, bei erstmaliger Anmeldung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.

Grüne finden kein Gehör

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte vergeblich gefordert, alle Fahrzeuge mit einem Ausstoß unter 50 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer von der Steuer zu befreien. Das wäre ein wichtiger Beitrag, um Forschung und Entwicklung hocheffizienter Antriebe wie auch die Innovationsdynamik bei herkömmlichen Antrieben und den Trend zu immer mehr Hybridfahrzeugen voranzubringen, hieß es.

Bei den Vorschriften zur Sicherung des Steueraufkommens nahm die Koalition ebenfalls Änderungen vor. So sollen tatsächlich getragene Selbstbehalte bei Kfz-Haftpflichtversicherungen nicht mehr steuerpflichtig werden. Die Vorschrift hätte vor allem Großkunden mit Fahrzeugflotten betroffen.

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