Der Deutsche Handwerkskammertag (DHKT) und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) haben sich über die Eintragung von Ausbildungsverhältnissen im Kfz-Gewerbe geeinigt. Die gemeinsame Empfehlung lautet: Eintragung von Lehrverträgen zum Mechatroniker und zum Mechaniker für Karosserieinstandhaltung durch die Handwerkskammern. Eintragung von Lehrverträgen zum Automobilkaufmann durch die Industrie- und Handelskammern. Der Zentralverband deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hatte diese Regelung seit Jahren gefordert. (pg)
Eintragung von Ausbildungsverhältnissen im Kfz-Gewerbe neu geregelt
Deutscher Handwerkskammertag und Deutscher Industrie- und Handelskammertag haben sich geeinigt