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Diesel-Skandal: Verbraucherzentrale klagt gegen VW-Händler

19.12.2017 08:32 Uhr
Diesel-Skandal: Verbraucherzentrale klagt gegen VW-Händler
Konkreter Fall: Ein Fahrzeugbesitzer ist vom Kaufvertrag zurückgetreten. Sein Autohaus konnte nicht garantieren, dass am Auto infolge der erforderlichen Diesel-Nachrüstung keine Folgeschäden entstehen.
© Foto: Erwin Wodicka / panthermedia.net

Ab wann kann ein Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten und bis wohin muss er Nachbesserungen am Auto akzeptieren? Eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen einen VW-Händler soll aufklären.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt infolge des Diesel-Skandals gegen einen VW-Händler und will damit generelle Klarheit über Garantiezusagen herbeiführen. Mit der Klage beim Landgericht Bremen soll für einen Autobesitzer die Rückzahlung des Kaufpreises für seinen Wagen durchgesetzt werden. Ziel sei eine grundsätzliche Klärung, sagte vzbv-Chef Klaus Müller der Deutschen Presse-Agentur. Dabei gehe es um die Frage, ob Verbrauchern eine Nachrüstung zuzumuten sei, "wenn damit Folgeschäden verbunden sein könnten und der Händler nicht bereit ist, für diese einzustehen."

Vertrags-Rückabwicklung: Händler zuständig

Hintergrund ist, dass Volkswagen als Konsequenz aus dem Skandal um Abgas-Manipulationen bei 2,5 Millionen Autos in Deutschland eine neue Software aufspielen muss. Im konkreten Fall trat der Fahrzeugbesitzer vom Kaufvertrag zurück, nachdem sein Autohaus ihm laut vzbv nicht garantieren konnte, dass an seinem Wagen keine Folgeschäden durch die von VW angebotene Nachrüstung entstehen. Auch ein Ersatzfahrzeug sei nicht angeboten worden.

Die Klage solle zu Klarheit führen, ab wann Kunden von Kaufverträgen zurücktreten könnten und wo Grenzen einer zumutbaren Nachbesserung lägen, erläuterte der vzbv. Ansprüche auf Vertrags-Rückabwicklung könnten nur beim Händler als Verkäufer geltend gemacht werden und nicht direkt beim Hersteller VW. Die Klage solle aber auch den "Wert" allgemeiner Zusicherungen des Konzerns überprüfen, wonach die Umrüstung nicht zu Beeinträchtigungen des Motors führe.

Für die Klage hat der Autobesitzer seinen Zahlungsanspruch an den vzbv abgetreten, bekommt aber bei Erfolg das Geld. (dpa) 

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