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Datenschutz: Daimler unter Beschuss

28.10.2009 17:04 Uhr
Stürmische Zeiten für Daimler
Datenschützer haben Daimler erneut wegen der unzulässigen Speicherung von Daten kranker Mitarbeiter gerügt.
© Foto: Sascha Schürmann/ddp/AHO-Montage

Der Autobauer ist wegen angeblicher Bluttests an Jobsuchenden ins Visier der Datenschützer geraten. Zuvor gab es erneut eine Rüge an der unzulässigen Speicherung von Gesundheitsdaten im Werk Bremen.

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Daimler ist wegen Bluttests bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern erneut ins Visier der Datenschützer geraten. "Daimler wurde umgehend von uns aufgefordert sich zu äußern", sagte ein Sprecher der zuständigen baden- württembergischen Aufsichtsbehörde für Datenschutz am Mittwoch in Stuttgart. Zu Details wollte er sich nicht äußern. Die Fälle sollten einzeln geprüft werden. Zuvor hatten die Datenschützer Daimler erneut gerügt, weil der Autobauer unzulässigerweise Krankendaten von Mitarbeitern gesammelt und gespeichert hat. Der Norddeutsche Rundfunk berichtete am Mittwoch, Jobsuchende müssten schon während des Bewerbungsverfahrens Blutproben abgeben. Dem Sender NDR Info liegen eigenen Angaben zufolge Unterlagen vor, wonach Bewerbern Blut abgenommen wurde, obwohl es noch keine Zusage für eine Arbeitsstelle gab. Eine Daimler-Sprecherin sagte, zu Beginn des Bewerbungsverfahrens – zum Beispiel im Rahmen von Assessment Centern – würden weder Blut- noch Gesundheitstests gemacht. Dies erfolge erst bei den Einstellungsuntersuchungen, die vor oder nach einer endgültigen Zusage für die Stelle gemacht würden. Dabei werde untersucht, ob der Bewerber für den Job geeignet sei. "Das sind die üblichen Einstellungsuntersuchungen", sagte die Sprecherin. Arbeitgeber in der Fürsorgepflicht Die Tests werden ihren Angaben zufolge beim werksärztlichen Dienst gemacht. Dieser teile der Personalabteilung anschließend mit, ob der Bewerber geeignet oder nicht geeignet sei. "Befunde und Diagnosen werden nicht weitergegeben." Diese würden direkt mit den Jobsuchenden besprochen. Der Arbeitgeber habe aber eine Fürsorgepflicht. Wenn ein Mitarbeiter zum Beispiel Diabetes habe, müsse auf geregelte Schicht- und Arbeitszeiten geachtet werden.

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