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Auf dem Prüfstand

23.06.2008 12:02 Uhr

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TÜV Rheinland

Auf dem Prüfstand

Verkehrsministerien beauftragen Kfz-Innungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz mit der Durchführung von Kontrollen der Prüfstützpunkte. TÜV Rheinland bietet Werkstätten dazu ein umfangreiches Servicepaket an.

Ab Sommer dieses Jahres stehen alle Prüfstützpunkte der Überwachungsorganisationen selbst auf dem Prüfstand. Die Kfz-Innungen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz bekommen dann den Auftrag, alle ein bis zwei Jahre die Prüfstützpunkte in ihrem Gebiet im Rahmen der regelmäßig wiederkehrenden Ausstattungsprüfungen zu inspizieren. Nach dem Willen der Verkehrsministerien müssen die entsprechenden Autohäuser und Werkstätten im Zuge der Kontrolle die Funktionstüchtigkeit ihrer Gerätschaften nachweisen.

Equipment einwandfrei?

So wird beispielsweise der Zustand der eingesetzten Geräte für Haupt- und Abgasuntersuchungen HU/AU getestet. "Mit dieser Maßnahme soll sichergestellt werden, dass die Betriebe über das vorgeschriebene, einwandfreie Equipment verfügen", sagt Ralph Knüfer, Mitarbeiter der Autohaus- und Fuhrpark-Services bei der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH. Neben den baulichen Anforderungen, die einen "reibungslosen Prüfablauf der amtlichen Fahrzeugüberwachung" gewähren müssen, nehmen die Vertreter der Landesbehörden insbesondere die Bremsenprüfstände und Scheinwerfereinstellgeräte unter die Lupe. Die so genannte gültige Stückprüfung des Bremsenprüfstands gilt als Nachweis für die Messgenauigkeit. Auch die Scheinwerfer-einstellgeräte müssen ordnungsgemäß kalibriert sein. Darüber hinaus werden geeichte Abgasuntersuchungsgeräte, Präzisionsschallpegelmessgeräte zur Bestimmung der Geräuschemissionen bei Motorrädern oder Druckmanometer zum Check von Lkw-Bremsanlagen getestet. Eine weitere Anforderung: Es müssen gültige Preislisten für HU und AU ausliegen. Die Ergebnisse der Prüfungen melden die Innungen dem Ministerium. Die Kosten des Checks trägt der Inhaber des Prüfstützpunktes. Dies gilt nicht nur für die Erstbegehung, sondern auch für eine gegebenenfalls erforderliche Nachprüfung. Denn: Bei Mängeln geben die Behörden einen Termin vor, bis zu dem diese behoben sein müssen. Bei weiteren Beanstandungen, können die Überwachungsorganisationen den Betrieb schlimmstenfalls nicht mehr als Prüfstützpunkt nutzen.

Hilfe vom TÜV Rheinland

Damit es erst gar nicht so weit kommt, bieten die TÜV Rheinland-Kraftfahrt-Experten den Werkstätten und Autohäusern ein umfangreiches Dienstleistungspaket an, um möglichen Ärger und unnötige Kosten zu vermeiden. "Unser Service beinhaltet beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Stückprüfung von Bremsenprüfständen nach Paragraph 29 StVZO im Zwei-Jahres-Turnus oder die in der Regel jährliche Kalibrierung der Scheinwerfereinstellgeräte nach ISO 10604", erklärt Knüfer. "Zudem kontrollieren wir Fahrzeughebebühnen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung", ergänzt er. Der Auftraggeber bekommt anschließend den Prüfbericht und die Geräte erhalten eine Prüfplakette. So können die Inhaber sicher sein, bei der Innungsprüfung keine Probleme zu bekommen. Martin Schachtner

Ansprechpartner:

Ralph Knüpfer

TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH

Autohaus- und Fuhrpark-Services

Tel. 02 21/8 06-42 00

E-Mail: ralph.knuefer@de.tuv.com

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