Nach einigen Änderungen, u. a. der Reduzierung der Flächenpressung zwischen Nocken und Rollenkipphebel, haben Audi, VW und Skoda (nur Octavia) auch die bisher ausgeschlossenen Fahrzeuge mit Vierzylinder-Pumpe-Düse-TDI in die Wartungsintervallverlängerung (WIV) einbezogen. Für ab der 18. KW 2001 produzierte Fahrzeuge mit Vierzylinder-Pumpe-Düse-TDI gelten somit ebenfalls flexible Serviceintervalle zwischen 15.000 und 50.000 Kilometern oder zwei Jahren und die VW-Motorölnorm 506.01. Ausnahme: Beim derzeit produzierten Audi A4 Avant (altes Modell, Typ 8D) mit Pumpe-Düse-TDI bleibt es beim Festintervall von 15.000 Kilometern oder einem Jahr und bei der Motorölnorm 505.01. Nach wie vor ohne WIV wird der Audi A8 V8 TDI ausgeliefert. Laut Audi-Sprecher Josef Schloßmacher ist - stückzahlbedingt - auch künftig nicht mit seiner Einbeziehung zu rechnen. Die WIV gilt auch für den Audi A8 6.0 mit W12-Motor. Sein flexibles Serviceintervall liegt zwischen 15.000 und 30.000 Kilometern. Besonderheit: Während sich alle anderen Fahrzeuge mit WIV bei der möglichen Umstellung auf das Festintervall 15.000 Kilometer / ein Jahr auch mit herkömmlichem Motoröl betreiben lassen (502.00 statt 503.00 etc.), ist für den A8 6.0 stets Öl der Norm 503.01 zu verwenden. Ebenfalls in der 18. KW 2001 kamen drei Motoröle auf den Markt, die - ein Novum - nach den drei VW-Normen 503.00, 506.00 und 506.01 freigegeben sind: BP Visco 7000 LongLife II, Castrol SLX LongLife II und Veedol Syntron LongLife II. Weitere für die tägliche Werkstattarbeit wichtige Details, u. a. die Fahrgestellnummern, ab der Fahrzeuge mit Pumpe-Düse-TDI in die WIV einbezogen sind, finden Sie in Kürze in unserer Internet-Rubrik "ASP Spezial WIV und Motoröle".
Audi, VW und Skoda: Keine WIV-Regel ohne Ausnahme

Nicht alle Vierzylinder-Pumpe-Düse-TDI einbezogen