Die EU-Kommission droht der Bundesregierung mit einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, falls das Gesetz zu Entsorgung von Altautos nicht nachgebessert wird. "Deutschland muss wie alle anderen Mitgliedsstaaten der EU die vereinbarten Umweltvorschriften vollständig und zu den festgelegten Fristen umsetzen", sagte Umweltkommissarin Margot Wallström in einer Mitteilung der Kommission. Die Umsetzung der EU-Altfahrzeugrichtlinie aus dem Jahr 2000 im seit 1. Juli 2002 geltenden deutschen Altfahrzeuggesetz sei unzureichend. Es gebe mehrere Lücken etwa bei der Möglichkeit für Verbraucher, ihre Altautos an die Hersteller zurückzugeben und beim Verbot gefährlicher Stoffe beim Bau von Autos, hieß es. "Die Kritik der EU-Kommission ist unberechtigt. Lücken bei der Umsetzung in deutsches Recht gibt es nicht. Die enthaltene Begrenzung des Anwendungsbereichs und Ausnahmen im deutschen Altautogesetz sind notwendig, um die Regelung vollziehen zu können und im übrigen zulässig", erklärte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums in Bezug auf die Vorwürfe. (pp)
Altautos: Deutschland droht Klage vor dem Europäischen Gerichtshof
Altfahrzeuggesetz setzt EU-Richtlinien nur unzureichend um