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AU-Partikelzählgeräte: Das sagen Geräte-Hersteller zur Gewährleistungsfrist

23.06.2023 11:00 Uhr | Lesezeit: 5 min
Partikelmessung bei AVL-Ditest
Wer einen Wartungsvertrag für seinen Partikelzähler hat, kann meistens auch die Garantie jährlich verlängern.
© Foto: AVL Ditest

Werkstattbetreiber, die früh ein Partikelzählgerät angeschafft haben, konnten dieses bisher noch gar nicht nutzen. Ungeachtet dessen läuft aber die Gewährleistungsfrist. Viele empfinden das als ungerecht.

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Kurzfassung:

Viele neu gekaufte Partikelzählmessgeräte wurden vorerst ungenutzt ins Lager gestellt. Wenn diese dann nach dem 1. Juli erstmals zum Einsatz kommen, kann bereits mehr als ein halbes Jahr Gewährleistung abgelaufen sein.

Als 2017 die Änderung der AU-Richtlinie beschlossen wurde, sollte bereits zum 1. Januar 2021 die Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung eingeführt werden. Dann kam Corona. Worauf hin der Einführungstermin verschoben werden musste, weil es coro­na­bedingt zu Herstellungs- und Lieferengpässen gekommen war. Auch lagen lange Zeit die Gerätespezifikationen für die neuen Partikelzähl-Messgeräte vonseiten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) nicht vor. Erst mit Festschreibung der PTB-Anforderungen konnten viele Hersteller eine Finalisierung der Entwicklung und erste Schritte hin zur erforderlichen Baumusterprüfung der Geräte in die Wege leiten. Nach weiteren Verzögerungen 2022 wird jetzt der 1. Juli 2023 als Stichtag anvisiert.

"Der Termin steht noch", so Harald Hahn, ehemaliger ASA-Vizepräsident und Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte. ... "denn immerhin sind 17.000 Geräte bereits im Feld. Auch sind sieben Kalibrierlabore mittlerweile akkreditiert" (Stand: Mitte April).

Für die Werkstätten wäre es wünschenswert, denn die ersten Partikelzählmessgeräte wurden bereits letzten Herbst gekauft. Diese Geräte stehen seitdem ungenutzt in der Werkstatt. Was viele dabei nicht beachten: Obwohl die Geräte noch nicht gebraucht wurden, läuft bereits ihre Gewährleistungszeit. Das empfinden viele Werkstattbetreiber als ungerecht, zumal sie letzten Herbst zum Kauf der Partikelzählmessgeräte angehalten wurden, wenn sie die AU weiterhin anbieten wollten. Wir wollten daher von den Geräteherstellern wissen, wie sie mit der gegebenen Situation umgehen.

Klare juristische Lage

Juristisch betrachtet, gilt die Gewährleistung stets zwei Jahre ab Übergabe einer Sache. Im Klartext heißt dies, die Gewährleistungszeit beginnt mit dem Kauf im Fachgeschäft (Händler), also ab der Übergabe des gekauften Gegenstandes. Wurde das Gerät im Internet bestellt, beginnt die Gewährleistung mit Auslieferung der Ware in der Werkstatt. Unabhängig, ob man zum Kauf verpflichtet wurde oder nicht. Kommt es in dieser Zeit zu Mängeln, ist immer der Vertragspartner, also der Verkäufer, der Ansprechpartner.

Das wissen natürlich auch die Gerätehersteller. Daran lässt sich auch nicht rütteln. Die Werkstatt muss daher auf die Kulanz des Herstellers hoffen, falls nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ein Defekt auftreten sollte.

Im Folgenden haben wir die Stellungnahmen der einzelnen Hersteller zusammengestellt:

Beim Counter von AVL DiTest gilt eine Gewährleistung von zwölf Monaten ab Rechnungsdatum. Beim Bosch BEA 090 beginnt die 24-monatige Gewährleistungszeit erst ab dem Zeitpunkt, an welchem die Partikelzählung verbindlich vorgeschrieben wird. Alle Kunden, welche also bereits 2022 und im Frühjahr 2023 ein Gerät erworben haben, haben deshalb keinen Nachteil im Hinblick auf die Gewährleistung zu befürchten.

Hella Gutmann Solutions erklärt, dass beim Leasing eines Partikelzählers der Kunde generell für den Leasing-Zeitraum eine Herstellergarantie von 60 Monaten hat. Startzeitpunkt ist immer Start des Leasings. Bei Geräten im Barkauf hat Hella Gutmann Solutions auf freiwilliger Basis die Zusage gegeben, dass der Startzeitpunkt der Herstellergarantie auf das Einführungsdatum der Partikelzählung, spätestens jedoch der 1. Juli 2023 eingesetzt wird. Sollte der Zeitpunkt doch noch nach vorne verlegt werden (bei entsprechender Marktabdeckung), so startet die Herstellergarantie ebenfalls zu dem früheren Zeitpunkt. Somit haben Kunden, die den Partikelzähler im Kauf erworben haben, keinen Nachteil bei vorzeitiger Belieferung. Für die Herstellergarantien sind keine besonderen Servicevereinbarungen abzuschließen bzw. Voraussetzung.

Bei MAHA gilt generell für die Partikelzählmessgeräte, dass die Herstellergarantie 24 Monate ab betriebsfertiger Übergabe an den Endkunden, längstens jedoch 30 Monate ab Auslieferung umfasst. Meistens werden die Geräte von MAHA-Handelspartnern verkauft. Durch die kombinierte Fristsetzung bleibt dem Händler sechs Monate Zeit für die Auslieferung des Gerätes ohne Garantiezeitverlust für den Endkunden. Darüber hinaus kann der Endkunde mit dem Handelspartner eine davon abweichende Regelung vereinbaren. Schließlich könnte der Händler selbst auch eine eigene Garantie definieren, welche den Umfang der Herstellergarantie ergänzt. Daher gibt es keinen Grund für MAHA, von dieser generellen Garantieregelung abzuweichen.

Meinung


"Der Support der von uns verkauften Partikelzählgeräte wird nahezu ausschließlich über Wartungsverträge von AVL DiTest abgedeckt. Dieser beinhaltet neben der Wartung und dem Kalibrieren auch eine Gewährleistungsverlängerung. Jedoch finden wir die Art und Weise der Einführung des Leitfadens eher kritisch. Wie so oft bei der Umsetzung von solchen Gesetzeseinführungen ist derjenige benachteiligt, der sich frühzeitig vorbereitet und investiert. Immer wieder Fristen einzusetzen, die dann wieder geändert werden, führt unserer Meinung nach dazu, dass die Kunden Entscheidungen vermehrt so weit wie möglich aufschieben."


Kulanz ist das Gebot der Stunde

Auch Mahle weiß vom Gewährleistungsproblem, da die Auslieferungen an die Kunden in Deutschland bereits seit Dezember 2022 laufen. Damit Mahle-Kunden in Deutschland durch Lieferzeiten und eventuelle Änderungen des Startdatums der Partikelzähler keinen Nachteil in punc­to Gewährleistung haben, hat Mahle folgenden Ablauf definiert: Der Mahle-Partikelzähler wird bei der Erstinbetriebnahme online registriert, ab diesem Datum startet die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, so ist der Regelfall. Da laut Gesetzgeber die Partikelzählung erst ab 1. Juli 2023 vorgeschrieben ist und somit der Mahle PMU erst dann aktiv zur Messung eingesetzt wird, ändert Mahle bei allen bis zum 30. Juni 2023 registrierten Partikelzählern automatisch das Startdatum auf den 1. Juli 2023. Damit will Mahle die termingerechte Lieferung/Versorgung seiner Kunden sicherstellen, ohne eine Benachteiligung aufgrund eines früheren Liefertermines. Sollte seitens der Gesetzgebung das Einführungsdatum jedoch nochmals geändert werden, will man automatisch auf dieses Datum nachziehen.


"17.000 Geräte sind im Feld. Auch sind sieben Kalibrierlabore mittlerweile akkreditiert."

Harald Hahn, ASA


Beim Hersteller Saxon Junkalor will man zum jetzigen Zeitpunkt zum Thema Gewährleistung noch kein Statement abgeben. Wie man dort mitteilt, befinde man sich aktuell noch im Zulassungsprozess und bis auf Vorführgeräte seien noch keine Partikelzähler im Umlauf.

Beim Ausrüster Texa beginnt die Gewährleistung bei allen Geräten ab der ersten Registrierung. Darüber hinaus würde Texa in so einem Fall, auch bei bereits erfolgter Registrierung, kulant agieren. Pro­bleme sieht man jedoch bei der Kalibrierung, die - unabhängig vom Einsatz - ein Jahr nach Gerätekauf erneut durchgeführt werden muss.

Harald Hahn
Harald Hahn hält den Einführungstermin 1. Juli 2023 für realistisch.
© Foto: ASA

Einführung sicher nicht vor dem 1. Juli

Jetzt wird es für Kfz-Werkstätten langsam ernst. Der neue Starttermin für die Partikelzählung bei der Abgasuntersuchung (AU) bei Dieselfahrzeugen ab Euro 6 ist jetzt voraussichtlich der 1. Juli 2023. Ob es dabei bleibt, haben wir bei Harald Hahn, ehemaliger ASA-Vizepräsident und jetziger Leiter des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte beim ASA, nachgefragt.

Für Hahn ist gemäß heutigem Stand eine Einführung zum 1. Juli 2023 sehr wahrscheinlich. Eine Vorverlegung auf einen früheren Zeitpunkt hält er auch nicht mehr für machbar. Wichtig sei aber, dass noch mehr Gerätehersteller mit Zulassung durch die PTB kurzfristig dazukommen. Insgesamt wurden (Stand 24.04.2023) ca. 17.000 PN-Zähler produziert und nach ISO 17025 kalibriert. Die Prüforganisationen sind mit ca. 11.000 Geräten demnach weitgehend ausgestattet, der Rest wartet in den Werkstätten auf Einsatz bzw. liegt teilweise noch bei den Großhändlern auf Lager.

Guter Abdeckungsgrad an Partikelmessgeräten

Den Abdeckungsgrad bezeichnet Hahn aktuell als gut. Er wird sogar im Laufe des Jahres monatlich weiter um ca. 3.000 bis 4.000 Geräte steigen, was ziemlich genau auch den Produktionskapazitäten der jeweiligen Hersteller entspricht. Mittlerweile haben auch fünf Gerätehersteller die Zulassung durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig erhalten. Zählt man die baugleichen Geräte mit hinzu, dann sind es sogar sieben Hersteller. Im Zulassungsprozess befinden sich noch sieben weitere.

Harald Hahn geht auch davon aus, dass noch ein Teil der Hersteller in den nächsten Wochen die Zulassung durch die PTB erhält. Trotz der vielen Neugeräte im Markt hält der ehemalige ASA-Vizepräsident einen Engpass bei der Kalibrierung der Geräte für unwahrscheinlich, da sieben Kalibrierlabore mittlerweile die Zulassung erhalten haben. Für die Kfz-Werkstätten bedeutet dies, sich jetzt auf den neuen Prüfmodus bei der AU einzustellen.
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