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Ab September: Online-Fahrzeugzulassung soll einfacher werden

16.02.2023 14:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ab September: Online-Fahrzeugzulassung soll einfacher werden
Die Kfz-Zulassung wird digital - endlich.
© Foto: terovesalainen / stock.adobe.com / AHO-Montage

Digitaler, schneller und günstiger: Ab 1. September soll es möglich sein, unmittelbar nach der Internet-Neuzulassung des Fahrzeugs am Straßenverkehr teilzunehmen. Erleichterungen sind auch für Autohäuser vorgesehen.

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Die Bundesregierung will Kfz-Zulassungen über das Internet weiter vereinfachen. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Verordnung von Verkehrsminister Volker Wissing. "Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren", sagte der FDP-Politiker einer Mitteilung zufolge.

Den Angaben zufolge soll es künftig möglich sein, ein Fahrzeug unmittelbar nach einer digitalen Neuzulassung mit dem digitalen Bescheid als Nachweis zu nutzen. Man braucht also nicht mehr das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten abzuwarten und darf bis zu zehn Tage ohne sie fahren, wie das Ministerium ausführte. Ein Nummernschild muss aber am Wagen sein. Des Weiteren sollen künftig auch E-, Oldtimer- und Saisonkennzeichen internetbasiert beantragt werden können.

Weitere Neuerungen: Erstmalig sollen juristische Personen Zulassungsanträge über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Behörden abwickeln können. Daneben sollen ab Herbst Autohäuser und Zulassungsdienstleister diese Anträge bundesweit über eine einheitliche Schnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), die sogenannte "Zentrale Großkundenschnittstelle", digital einsteuern können.

Günstigere Gebühren

"Die Gebühren für die digitale Abwicklung der Fahrzeugzulassung werden mit dieser Verordnung im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort deutlich kostengünstiger", betonte Wissing. Dank der neuen Vorschriften würden lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit angehören. 

Die neue Verordnung soll am 1. September in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Umsetzung sind dann die Länder zuständig.

Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – "i-Kfz" genannt – wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisApp" des Bundesinnenministeriums.

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