Wettbewerbsrechtliche Baustellen gibt es im Kfz-Gewerbe zur Genüge: den Zugang zu technischen Informationen zum Beispiel oder den Designschutz, also das Herstellermonopol auf sichtbare Karosserie-Ersatzteile. Kaum ein Bereich ist aber so umstritten wie der Umgang der Hersteller und Importeure mit Garantie- und Gewährleistungsfällen. Vielfach herrscht Verunsicherung. Den Autobauern ist das recht, denn es macht den Kunden zumindest in der Anfangsphase des Autolebens den Besuch einer freien Werkstatt madig.
Das ist übrigens kein deutsches Phänomen. Laut einem Bericht der französischen Wettbewerbskommission vom Oktober 2012 glauben dort 60 Prozent der Autofahrer, dass die Garantie erlischt, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb des Vertragsnetzes warten oder reparieren lassen. Noch bedenklicher: 30 Prozent der freien Werkstätten lehnen die Annahme von Fahrzeugen ab, die sich noch in der Garantielaufzeit befinden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahlen in Deutschland nicht stark davon abweichen.
Und trotzdem nimmt der Marktanteil der freien Betriebe hierzulande nicht ab, sondern zu. Wie der DAT-Report 2013 zeigt, haben die Werkstätten ohne Vertragsbindung seit 2007 zehn Prozentpunkte zugelegt, von 28 auf 38 Prozent. Im gleichen Zeitraum sank der Anteil der Markenbetriebe an den erteilten Wartungs- und Reparaturaufträgen von 58 auf 54 Prozent. Allerdings ist dieser Erfolg eher den Zuwächsen im Alterssegment 2 und 3 geschuldet.
Subtiler Druck
Der Markt der jungen Fahrzeuge ist nach wie vor fest in Markenhand. Und weil die Autobauer das wissen, nehmen Tendenzen zu, die Garantiezeit auszudehnen, in der Hoffnung, dass sich so auch die Treue zum Vertragsnetz verlängert. Der Druck der Hersteller/Importeure und ihrer Vertragspartner auf freie Betriebe und ihre (potenziellen) Kunden nimmt zu.
Allerdings wird dieser Druck eher subtil und nicht offen ausgeübt, wie Silke Pape von der Wettbewerbszentrale feststellt: "Die vielen Beschwerden, die uns zu dieser Thematik von Kunden oder freien Betrieben erreichen, zielen meist auf mündliche Aussagen eines Mitarbeiters. Dies macht die Beweisführung natürlich schwer, zumal viele die Bedeutung von Garantie und Gewährleistung durcheinanderwerfen."