Der TÜV Nord unterstützt seit dem 1. Juni Fuhrparkbetreiber bei der Führerschein-Kontrolle. Zwei Mal jährlich müssen der Fuhrparkbetreiber oder ein von ihm bestimmter Dritter die Papiere aller Fahrer überprüfen. "Die Gerichte haben sich dazu klar geäußert: Wer im Schadensfall keine durchgängige Dokumentation seiner Kontrollen vorlegen kann, dem droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Die sonst üblichen Selbstanzeigen der Fahrer reichen nicht länger aus“, so Dollenberg.
Gerade in größeren Fuhrparks sei eine Kontrolle aller Fahrer nur schwer zu leisten. Deshalb gebe es jetzt den Führerschein-Check. Bundesweit können künftig an TÜV-Stationen Daten von Fahrzeugführern kontrolliert und elektronisch erfasst werden. Tritt der Fuhrparkbetreiber die Kontrollpflicht an den TÜV ab, werden alle Fahrer halbjährlich über die bevorstehende Führerscheinüberprüfung informiert und müssen sich in den darauf folgenden Wochen an einer Station melden. Die Mobilitätsberater checken dann Führerschein und Personalausweis. Die Ergebnisse werden für den Fahrzeugführer dokumentiert. Weitere Infos unter Tel. 05 11 - 986 15 55. (ng)