Nach einer Entscheidung des EU-Parlaments müssen vermutlich erst ab dem 5. August 2006 bestimmte Nfz mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Wie der TÜV Nord jetzt mitteilte, sind technische Probleme der Grund für die erneute Terminverschiebung. Ursprünglich war eine Einführung zum 5. August 2004 vorgesehen, dann aber um zwölf Monate verschoben worden, wobei Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) bereits frühzeitig darauf hingewiesen hatte, dass auch der Termin im August 2005 nicht zu halten sei.
Die Regelung betrifft dann alle erstmals für den Verkehr zugelassenen Nfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sowie Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen (ohne Fahrer). "Das Gerät wird im Armaturenbrett eingebaut und zeichnet Zeit, Geschwindigkeit und Entfernungen auf", sagt Roger Eggers vom TÜV Nord. Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1996 gilt dann: Wird der Austausch des alten Kontrollgeräts fällig, wird es durch ein digitales ersetzt. Unabhängig vom Datum der Erstzulassung werden auch in älteren Fahrzeugen elektronische nur noch durch neue digitale Geräte ersetzt. (san)