Der Startschuss für die bisher größte Reform in der Geschichte der Hauptuntersuchung (HU) ist gefallen. Der Bundesrat hat am 10. Februar entsprechenden Änderungen u.a. der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zugestimmt. Die zum 1. April greifenden Neuerungen beziehen sich vor allen Dingen auf die Prüfung der elektronisch geregelten Fahrzeugsysteme, die Zusammenführung von Haupt- und Abgasuntersuchung und die Prüfung des Abgasverhaltens von Krafträdern, teilte der TÜV Süd mit Kernthema ist die Aufnahme der elektronischen Sicherheitssysteme in die HU. Geprüft wird deren vorschriftsmäßiger Zustand. Außerdem sollen die Sachverständigen auf der Basis der Systemdaten, die für jedes Fahrzeug bereitgestellt werden, feststellen, ob sich das Sicherheitsniveau des vorgestellten Fahrzeuges verändert hat. Das kann immer dann passieren, wenn Änderungen oder sogar Ausbauten elektronischer Komponenten vorgenommen wurden oder diese Systeme defekt sind. Für diese neu eingeführten Untersuchungen müssen laut TÜV allen Sachverständigen die gleichen Systemdaten bereitgestellt werden. Die dafür zuständige Fahrzeugsystemdaten GmbH ist ein Zusammenschluss der Technischen Prüfstellen und der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen für den Kraftfahrzeugverkehr in Deutschland. (ng)
Startschuss für HU-Reform gefallen
Bundesrat stimmt Zusammenlegung von HU und AU zu / Mit Download