Wer sich längere Zeit mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug außerhalb der Bundesrepublik aufhält, muss die Hauptuntersuchung trotzdem von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Da die Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, sei ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig, teilte der TÜV-Rheinland heute mit. "Wird die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem Staatsgebiet erneuert werden“, erklärte der Kraftfahrtexperte der TÜV Rheinland Group, Gerd Mylius. Autofahrer seien zwar nicht sofort nach Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssten sie jedoch ohne Verzögerung die nächste Möglichkeit wahrnehmen und die fällig gewordene Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung durchführen. Das gleiche gelte für die Abgasuntersuchung. (ng)
HU- und AU-Plakette nur in Deutschland erneuerbar
TÜV-Rheinland: Protokolle ausländischer Prüfstellen werden nicht anerkannt / Haupt- und Abgasuntersuchung sofort beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig