Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Darauf hat jetzt der TÜV Nord Mobilität hingewiesen, der sich dabei auf die EU-Gesetzgebung beruft. Zwar würde sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator häufig verschlechtern, doch Motorradfahrer dürften nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EG-Typengenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen seien. Dabei müsse allerdings beachtet werden, dass die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt "Abgasverhalten" erweitert worden sei. Schalldämpferanlagen mit Katalysator und geprüftem Abgasverhalten sind laut TÜV Nord nun durch Ziffern, die der vierstelligen Genehmigungsnummer folgen, erkennbar. Trotzdem empfehle man den Besitzern von Motorrädern mit serienmäßigem Katalysator, nur noch Austauschschalldämpfer mit Abgasreiniger zu verwenden. So sei man auf der sicheren Seite. (stb)
Austauschschalldämpfer ohne Abgasreiniger für Motorräder erlaubt
TÜV Nord: Alle für den betreffenden Typ zugelassene Schalldämpferanlagen sind zulässig