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Abgasuntersuchung: AÜK-Akkreditierung - ein Erfolg

02.09.2022 11:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Abgasuntersuchung TÜV SÜD
Auch künftig können akkreditierte Werkstätten die AU als beigestellte Prüfung anbieten.
© Foto: TÜV SÜD

Durch die Einbindung der Werkstätten in das AÜK-System können die von anerkannten Werkstätten durchgeführten Prüfungen als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchungen (HU) weiterhin erbracht werden. Dazu gehören die Abgasuntersuchung (AU), die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).

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Seit 1. Juli 2022 dürfen Prüfingenieure nur noch solche AU-Nachweise anerkennen, die in einer Werkstatt durchgeführt wurden, die in ein akkreditiertes System eingebunden ist. Die gute Nachricht lautet: Der gesamten Kfz-Branche ist es gelungen, die neuen Anforderungen an die technische Fahrzeugüberwachung rechtzeitig zu erfüllen. Dies darf als Gemeinschaftsleistung von Verordnungsgeber, Verbänden, den Innungen, den Prüforganisationen und den Kfz-Werkstätten betrachtet werden. Mit der Einbindung der Werkstätten in das AÜK-System konnte erreicht werden, dass die von anerkannten Werkstätten durchgeführten Prüfungen als eigenständiger Teil der Hauptuntersuchungen (HU) weiterhin erbracht werden können. Dazu gehören die Abgasuntersuchung (AU), die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).

Laut Auskunft des ZDK waren bis Anfang August 30.520 Stützpunkte dem Qualitätsmanagementsystem des Bundesinnungsverbands des Kfz-Handwerks (BIV) beigetreten. Davon erfüllen 29.619 Stützpunkte alle Anforderungen und können AU, SP und/oder GAP unter akkreditierten Bedingungen durchführen und bescheinigen.

Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen Vorgaben für das Qualitätsmanagement bei der technischen Fahrzeugüberwachung nach Richtlinie 2014/45/ EU. Vorgesehen ist unter anderem die Einführung eines Akkreditierungssystems nach ISO 17020. Weil die Werkstattuntersuchungen/-prüfungen (AU, AUK, SP und GAP) in §29 StVZO geregelt sind und damit die ISO 17020 anzuwenden ist, musste auch das Kfz-Gewerbe ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem entwickeln, das die Anforderungen der ISO 17020 erfüllt.

Damit nicht jeder Fachbetrieb einzeln bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) eine kostspielige und zeitaufwendige Akkreditierung durchlaufen muss, wurde vom ZDK das akkreditierte System "AÜK" ins Leben gerufen. AÜK steht für Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe. Alle Kfz-Werkstätten/-Unternehmen, die auch nach dem Stichtag 1. Juli 2022 hoheitliche Fahrzeuguntersuchungen/-prüfungen selbst durchführen und ihren Kunden anbieten wollen, mussten daher entweder selbst nach ISO 17020 akkreditiert sein oder sich dem nach ISO 17020 akkreditierten System des Bundesinnungsverbandes des Kraftfahrzeughandwerks anschließen.

Fragen an ...

Thomas Sieber TÜV SÜD
Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei TÜV SÜD Auto Service GmbH
© Foto: TÜV SÜD

asp: Kann das bewährte System der HU/AU künftig wie gewohnt weiterlaufen?

Thomas Sieber: Ja. Die Akkreditierung des Kfz-Gewerbes war Grundvoraussetzung dafür, das bewährte System weiter zu betreiben. Dank der Anstrengung aller Beteiligten ist das jetzt möglich.

asp: Ist TÜV SÜD schon auf das neue Messverfahren Partikelzählen ab 01.01.2023 vorbereitet?

T. Sieber: TÜV SÜD ist weitgehend vorbereitet. Zwar sind die Gerätschaften heute noch nicht verfügbar. Wir stehen in ständigem Austausch mit unseren Lieferanten. Demnach werden die Geräte im vierten Quartal verfügbar sein. Die Auslieferung aller erforderlichen Geräte könnte sich über einen längeren Zeitraum, also über den 01.01.2023 hinaus, erstrecken. Wir gehen davon aus, dass TÜV SÜD ab 01.01.2023 in der Lage sein wird, Abgasuntersuchungen mit dem Partikelzählverfahren anbieten zu können.

asp: Möglicherweise gibt es eine Übergangsregelung. Was raten Sie Werkstätten?

T. Sieber: In jedem Fall ist eine frühzeitige bzw. baldmöglichste Bestellung der Messtechnik anzuraten. Abhängig vom Lieferanten und dem jeweiligen Status sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Anforderungen wie gültige Baumusterprüfung und gültiger Softwarestand, aber auch die Funktionalität im Zusammenspiel mit der vorhandenen Messtechnik vertraglich festgehalten wird.

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