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VW-Rückruf: Scheiben haften unzureichend

14.09.2020 13:52 Uhr | Lesezeit: 2 min
VW-Rückruf: Scheiben haften unzureichend
Bei einigen VW-Crafter könnten sich die Seiten- und/oder Heckscheiben vom Fahrzeug lösen.
© Foto: VW

Aufgrund eines Herstellungsfehlers beim Klebstoff könnte die Seiten- und/oder Heckscheiben einiger VW-Crafter unzureichend haften und in den Verkehrsraum gelangen.

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Volkswagen ruft einige Fahrzeuge des Crafter zurück in die Werkstätten. Grund ist ein Herstellungsfehler beim Klebstoff, wodurch die Seiten- und/oder Heckscheiben unzureichend haften und in den Verkehrsraum fallen und somit eine Gefahr für den nachfolgenden Verkehr darstellen könnten. Betroffen von diesem überwachten Rückruf sind weltweit rund 3.228 Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 19.01.2017 bis 23.09.2019, davon 1.062 in Deutschland.

In der Werkstatt werden bei den entsprechenden Fahrzeugen die Seiten- und/oder Heckscheiben ersetzt und korrekt verklebt. Der interne Code für die Aktion lautet "64F8". (tm)  

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