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Zivilklagen: BGH soll schneller eingebunden werden

18.06.2021 08:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
Bundesgerichtshof; BGH; BGH-Urteil; Gerichtsurteil
Viele Zivilverfahren landen nach etlichen Verhandlungen beim BGH. Der Prozess soll nun vereinfacht und beschleunigt werden.
© Foto: Daniel Kalker / dpa / picture alliance

Instanzgerichte sollen bei wichtigen Zivilverfahren, wie im Diesel-Skandal, den BGH früher anrufen können, um schneller zu einem Urteil zu kommen. Eine Arbeitsgruppe soll nun ein Verfahren und Details erarbeiten.

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Nach den vielen Verfahren um Diesel-Autos vor Gerichten in Deutschland soll eine schnellere höchstrichterliche Klärung von grundsätzlichen Rechtsfragen bei massenhaften Zivilklagen möglich gemacht werden. Im Anschluss an eine Online-Konferenz der Justizminister der Länder berichtete der Vorsitzende Peter Biesenbach (CDU) am Donnerstag, dass zügig eine Arbeitsgruppe zu dem Thema eingesetzt werde, um hierfür ein Verfahren und Details zu erarbeiten. Es gehe dabei um die Möglichkeit, dass Instanzgerichte - etwa Landgerichte - den Bundesgerichtshof (BGH) vorab um die Klärung von Rechtsfragen bitten können, die wichtig sind für viele Verfahren.

"Ich denke an die zahlreichen Verfahren etwa im Diesel-Skandal", sagte Biesenbach, der NRW-Justizminister ist. Es habe eine Vielzahl an Verfahren an den Landgerichten zu Diesel-Autos gegeben, zu denen am Ende doch der BGH entscheiden musste, was aus seiner Sicht richtig ist. "Wir hätten den Instanzgerichten hier viel Arbeit ersparen können, wenn die zentrale Frage gleich dem Bundesgerichtshof hätte vorgelegt werden können", verdeutlichte Biesenbach. Dann wären ganz viele Verhandlungstage nicht erforderlich gewesen. Bisher wird in Zivilverfahren die jeweils höhere Instanz angerufen und nicht gleich der BGH eingeschaltet. Das ist aufwendig und zudem auch langwierig.

Im Beschluss der Justizministerkonferenz wird betont, dass eine zügige höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen in Massenverfahren die "Dauer und das Ausmaß divergierender Rechtsprechung der Instanzgerichte - sowie den damit mitunter einhergehenden Vertrauensverlust der Rechtssuchenden - mindert". Es werde auf diese Weise für eine Vielzahl gleichartig Betroffener Rechtssicherheit geschaffen. Die höchstrichterliche Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen nehme bisher mitunter erhebliche Zeit in Anspruch, "insbesondere wenn eine von Massenklagen betroffene Prozesspartei ihre Verfahrenstaktik darauf ausrichtet, ein abschließendes Urteil mit Präzedenzwirkung zu vermeiden".

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