Unfallopfer Werkstattbesitzer: Eigenreparatur nur bei Flaute im Betrieb

12.12.2012 18:16 Uhr
5_Unfallgeschaeft
AG Hannover: Nur bei geringer Betriebsauslastung ist es einem Autohausinhaber zuzumuten, seinen geschädigten Privatwagen ohne Gewinnaufschlag selbst zu reparieren.
© Foto: NÜRNBERGER

Nur bei nachweislich sehr geringer Betriebsauslastung ist es einem Autohausinhaber zuzumuten, seinen geschädigten Privatwagen ohne Gewinnaufschlag selbst zu reparieren.

Einem geschädigten Fahrzeugeigentümer, der selbst ein Autohaus betreibt, ist die Eigenreparatur zu Selbstkosten nur dann zuzumuten, wenn seine Werkstatt in der fraglichen Zeit nur gering ausgelastet war. Es obliegt dabei der Versicherung zu beweisen, dass diese Varinate der Instandsetzung ohne einen geschäftlichen Nachteil möglich gewesen wäre. Das hat das Amtsgericht Hannover in einem Beschluss vom März dieses Jahres dargelegt (Az.: 8 S 82/11).

Obwohl das Gericht die Beweislast bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sah, zog der Autohausbesitzer im konkreten Fall dennoch den Kürzeren. Er hatte nach Meinung der Juristen zu ungenaue Angaben gemacht, um eine Einschätzung der tatsächlichen Auslastung der Werkstatt und des Personals zu ermöglichen.

Der Werkstattbetreiber gab an, zum Reparaturzeitpunkt hätten lediglich ein Geselle und ein Auszubildender zur Verfügung gestanden, die zu zweit vier Aufträge zu erledigen gehabt hätten. Weder die Art der Arbeiten noch den ungefähren Zeitaufwand hatte der Unternehmer genannt. Dadurch sah sich das Gericht nicht in der Lage zu beurteilen, ob die beiden Mitarbeiter tatsächlich ganztägig beschäftigt waren. (Lorenz Reithmayr)

MEISTGELESEN


STELLENANGEBOTE


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.