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Rechtsdienstleistungsgesetz: Hinweise für Kunden bei Unfallschäden

10.12.2007 20:30 Uhr

Kfz-Meisterbetriebe dürfen ihren Kunden ab Mitte 2008 allgemeine Rechtsinformationen in der Unfallschadenabwicklung geben. Das Rechtsdienstleistungsgesetz wird voraussichtlich am 1. Juli in Kraft treten.

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Kfz-Meisterbetriebe dürfen ihren Kunden ab Mitte 2008 allgemeine Rechtsinformationen in der Unfallschadenabwicklung geben. Darauf hat der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) hingewiesen. Das Rechtsdienstleistungsgesetz – am 11. Oktober 2007 vom Bundestag beschlossen und am 9. November 2007 vom Bundesrat gebilligt – wird das Rechtsberatungsgesetz ablösen. Es soll zum 1. Juli 2008 in Kraft treten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Rechtsdienstleistungen durch Nicht-Anwälte zuzulassen und die Unfallschadenabwicklung zwischen Werkstatt und Versicherung zu erleichtern. Für die Kfz-Betriebe bedeuten diese Rechtsdienstleistungen, wenn sie lediglich Nebenleistungen darstellen, laut ZDK folgendes: – Er kann seine Kunden bei der Auftragsannahme für einen Unfallschaden über seine Rechte aufklären und beraten. – Die Werkstatt kann jetzt mit einer Abtretung "erfüllungshalber" unmittelbar an die Versicherung herantreten. Vorher musste zuerst der Kunde in Anspruch genommen werden, bevor gegen die zahlungspflichtige Versicherung vorgegangen werde konnte. – Bei willkürlichen Kürzungen der Rechnung kann die Werkstatt unter dieser Voraussetzung direkt gegen die Versicherung vorgehen. Der ZDK will im kommenden Jahr rechtzeitig weitere Informationen zum Umgang mit den neuen Vorschriften publizieren.

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