-- Anzeige --

Bundesgerichtshof: Urlaubsgeld gehört nicht zur Insolvenzmasse

15.06.2012 05:10 Uhr
Wegen seines sozialen Charakters ist das Urlaubsgeld laut BGH-Urteil unpfändbar.
© Foto: Reena / Fotolia

Wegen seines sozialen Charakters ist die Gratifikation laut Urteil unpfändbar. Die Karlsruher Richter verlangen die Auszahlung an Arbeitnehmer eines Pleite-Unternehmens.

-- Anzeige --

Gute Nachricht kurz vor der Reisezeit: Urlaubsgeld gehört nicht zur Insolvenzmasse eines Pleite-Unternehmens und unterliegt deshalb auch nicht der Zwangsvollstreckung. Es ist vielmehr in voller Höhe an die betroffenen Arbeitnehmer auszuzahlen - zumindest soweit, wie diese Zahlungen nicht den Rahmen des Üblichen übersteigen. Darauf hat der Bundesgerichtshof bestanden (BGH-Az.: IX ZB 239/10).

Deutschlands oberste Bundesrichter begründeten laut Deutscher Anwaltshotline die Unpfändbarkeit des Urlaubsgeldes ausdrücklich auch mit seinem sozialen Charakter. "Die über das normale Einkommen für die Dauer eines Urlaubs gewährten Leistungen sind rein zweckgebunden, nämlich an den besondere Anlass des Urlaubs, und sollen damit dem Arbeitnehmer zwecks seiner persönlichen Erholung zugute kommen", erklärt Rechtsanwalt Hans-Jürgen Leopold den Karlsruher Richterspruch.

Wobei es bei der für die Unpfändbarkeit notwendigen Angemessenheit übrigens nicht darauf ankommt, welches Urlaubsgeld üblicherweise im Deutschland-Durchschnitt bezahlt wird. Vielmehr seien die Zahlungen vergleichbarer Unternehmen für deren vergleichbare Mitarbeiter als in Betracht kommende Summe entscheidend. (asp)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Verkaufsleitung (m/w/d)

Rems-Murr-Kreis & Ostalb

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.