Autohersteller können unter bestimmten Voraussetzungen die bloße Form ihrer Wagen vor Nachahmern schützen lassen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss gestattete der Bundesgerichtshof in Karlsruhe der Porsche AG, die Umrisse des Boxsters als so genannte dreidimensionale Marke eintragen zu lassen. Nach Angaben eines Porsche-Sprechers will der Sportwagenbauer so verhindern, dass beispielsweise Auto-Werkstätten die Silhouette des Wagens zu Werbezwecken verwenden. (Az: I ZB 33/04) Das Deutsche Patent- und Markenamt hatte Porsche die Eintragung im Oktober 2004 verweigert. Wenn die bloße Form eines Autos als Marke geschützt werden könne, schränke das die Entwicklungsmöglichkeiten neuer Wagen zu sehr ein. Diesem Argument stimmten die Richter des I. BGH-Zivilsenats im Grundsatz zu – machten aber eine Ausnahme für Wagen, die bereits im Handel sind. Der Boxster hat nach den Worten der Richter einen besonderen Wiedererkennungswert. Bald nach seiner Markteinführung sei er von Verbrauchern als ein Porsche-Modell erkannt worden. Der Sportwagenhersteller aus Stuttgart-Zuffenhausen könne für dessen Form daher einen besonderen Schutz beanspruchen. Der Schutz dreidimensionaler Marken wurde 1995 eingeführt. (dpa)
BGH: Markenschutz für Form von Autos möglich
Umrisse dürfen unter bestimmten Umständen als dreidimensionale Marke eingetragen werden