-- Anzeige --

Arbeitsgericht: Grundsatz "Frauen vor Männer" ist zulässig

10.01.2012 07:37 Uhr
Der Arbeitgeber darf seine weiblichen Angestellten bei der Vergabe eines nahe gelegenen Firmenparkplatzes bevorzugen.
© Foto: flying cam - Fotolia.com

Weil die Gefahr für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, höher ist als für Männer, darf ein Arbeitgeber seine weiblichen Angestellten bei der Vergabe eines nahe gelegenen Firmenparkplatzes bevorzugen.

-- Anzeige --

Ein Arbeitgeber darf Frauen grundsätzlich bevorzugen, wenn es um die Vergabe eines nahe gelegenen Firmenparkplatzes geht. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil (Az.: 10 Sa 314/11). Nach Auffassung des Gerichts handelt ein Arbeitgeber in diesem Fall nicht willkürlich und diskriminierend. Vielmehr sei die Gefahr für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, höher als für Männer. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines schwerbehinderten Krankenpflegers ab. Dieser hatte sich vergeblich um einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe der Klinik bemüht. Der Arbeitgeber hatte darauf verwiesen, dass bei der Parkplatzvergabe nach seinen internen Kriterien unter anderem der Grundsatz gelte "Frauen vor Männer". Anders als der Kläger hielt das LAG dieses Auswahlkriterium für zulässig. (dpa/beg)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Verkaufsleitung (m/w/d)

Rems-Murr-Kreis & Ostalb

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


asp AUTO SERVICE PRAXIS Online ist der Internetdienst für den Werkstattprofi. Neben tagesaktuellen Nachrichten mit besonderem Fokus auf die Bereiche Werkstatttechnik und Aftersales enthält die Seite eine Datenbank zum Thema RÜCKRUFE. Im neuen Bereich AUTOMOBILE bekommt der Werkstatt-Profi einen Überblick über die wichtigsten Automarken und Automodelle mit allen Nachrichten, Bildergalerien, Videos sowie Rückruf- und Serviceaktionen. Unter #HASHTAG sind alle wichtigen Artikel, Bilder und Videos zu einem Themenspecial zusammengefasst. Außerdem gibt es im asp-Onlineportal alle Heftartikel gratis abrufbar inklusive E-PAPER. Ergänzt wird das Online-Angebot um Techniktipps, Rechtsthemen und Betriebspraxis für die Werkstattentscheider. Ein kostenloser NEWSLETTER fasst werktäglich die aktuellen Branchen-Geschehnisse zusammen. Das richtige Fachpersonal finden Entscheider auf autojob.de, dem Jobportal von AUTOHAUS, asp AUTO SERVICE PRAXIS und Autoflotte.