Fahrzeugdaten
Gebrauchtwagenhändler haben einen schlechten Ruf. Viele GW-Käufer misstrauen ihren Aussagen zum Fahrzeugzustand. Abhilfe könnte eine digitale Fahrzeughistorie schaffen, in der etwa wichtige Reparaturdaten enthalten sind.
Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ wurde im April 2007 von den Unternehmen Auto Scout24, mobile.de und dem ADAC gegründet und verzeichnete seither mehr als drei Millionen Seitenaufrufe. Der Erfolg dieser Offensive gegen Betrugsversuche ist ein Beleg für das hohe Sicherheitsbedürfnis beim Onlinehandel. Der Kunde ist in den meisten Fällen kein Automobil-Experte und daher beim Autokauf noch vorsichtiger geworden. Die Unsicherheit gilt natürlich nicht nur für den Online-Handel.
Bei herstellergestützten Gebrauchtwagen-Programmen, ist es verhältnismäßig einfach, wichtige Informationen zum Fahrzeug zu generieren. Junge Werksdienstwagen oder Fahrzeuge mit Full-Service-Leasingverträgen verfügen über eine zumeist lückenlose Datenbasis, die etwa Reparaturen und Service-aktionen umfasst. Wie sieht es aber bei den Fahrzeugen aus, die drei Jahre und älter sind? Wie verhält es sich bei Fahrzeugen aus zweiter oder dritter Hand? In vielen Fällen lassen sich Vorschäden nur erahnen.
Mögliche Lösungsansätze bieten Dienstleister wie Carfax Europe und die Fast Automotive Services GmbH (FAST). Mit ihren jeweiligen Geschäftsmodellen wollen die Unternehmen das Risiko im GW-Handel minimieren und das Vertrauen zwischen den Handelspartnern herstellen. Mit Hilfe so genannter Fahrzeughistorien (Carfax-Vehicle History Report, VHR) bzw. digitaler Kfz-Akten (der CarPass bei FAST) soll vor dem Verkauf eine transparente Datenlage geschaffen werden. In diesen sind wichtige Informationen zum Fahrzeug aufgelistet – von unabhängigen Dritten wohlgemerkt.
Carfax Europe wurde als Tochterunternehmen 2007 von Christian Schmitz und Frank Brüggink in München gegründet. In den USA bietet die Muttergesellschaft seit über 20 Jahren die VHR an, die man sich wie Online-Lebensläufe von Autos vorstellen muss. Darin sind Angaben zum tatsächlichen Kilometerstand, der Vornutzung und der Anzahl der Fahrzeughalter, zu früheren Schäden und Unfällen eines Fahrzeugs enthalten, meldete Carfax. Der CarPass soll es ebenfalls ermöglichen, individuelle Kfz-bezogene Daten über Reparaturen und Wartungen zu erhalten. „Mit CarPass genügt ein Klick, um sich die gesamte technische Historie des Wagens anzeigen zu lassen“, verspricht Wolfram Stein, Vertriebsleiter von FAST. Für die Bereitstellung der notwendigen Informationen kommen, ähnlich wie bei Carfax, ausschließlich lizensierte und autorisierte Vertriebspartner infrage. Nur die Partnerwerkstätten und Autohäuser können den Angaben zufolge Eintragungen in den CarPass vornehmen. Zertifiziert ist das Verfahren vom TÜV Rheinland.
Datenschutzbedenken
Gegenwärtig ist ein derartiger Service allerdings noch Zukunftsmusik. Die Schwierigkeit, das System hierzulande einzuführen, liege Carfax Europe-Mit-Geschäftsführer Christian Schmitz zufolge in den strengeren deutschen Datenschutzrichtlinien. Für die Bereitstellung der Daten benötigen die Anbieter nämlich die Fahrgestellnummer. Obgleich es nicht um personenbezogene Daten gehe, sondern ausschließlich um Fahrzeugdaten, ist der Gesetzgeber derzeit noch nicht bereit, die Datenschutzbestimmungen zu lockern. „Wir entwickeln intensiv eine solide Datenplattform, bauen tragfähige Partnerschaften mit relevanten Datenlieferanten auf und investieren in substantielle Marktstudien sowie rechtliche Datenschutz-Gutachten, um den Markterfordernissen in Deutschland mit einem umfassenden Service begegnen zu können“, erklärte Christian Schmitz gegenüber der Fachzeitschrift GW-trends. Momentan fänden Gespräche mit verschiedenen Institutionen, Verbänden und Partnern in Industrie und Politik statt, um die Rahmenbedingungen für den Markteintritt abzustecken, fügte Christian Schmitz hinzu.
Die gleiche Situation bei FAST: „Zurzeit bereiten wir die Pilotphase vor. Das heißt, wir werden mit ausgesuchten Vertriebspartnern den CarPass auf Herz und Nieren prüfen. Wissenschaftlich begleitet und validiert wird die Pilotphase vom Center Automotive Research an der Universität Duisburg/Essen“, so Stein. Zum Datenschutzbedenken befragt, antwortet er: Sein Unternehmen stehe in engem Kontakt mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen. „Aus unserer Sicht können gegen den CarPass keine datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht werden.“ Schließlich wisse der Fahrzeugbesitzer, welche Daten im CarPass zu seinem Wagen enthalten sind und er allein entscheide darüber, ob und ab wann diese Daten abzurufen seien.
Dr. Martin Endlein, Martin Schachtner
Im Sinne des Käufers
- Ausgabe 12/2009 Seite 60 (415.3 KB, PDF)