So sind Sie gut versichert

30.07.2020 11:00 Uhr

Wenn durch die betriebliche Tätigkeit Dritte geschädigt werden, springt die Betriebshaftpflicht ein. Es kann sich dabei um Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden handeln. Die Versicherung schützt auch die eigenen Mitarbeiter. Ein Überblick von Kanzlei RAW-Partner.

Kurzfassung

Die Betriebshaftpflicht ist keine Pflichtversicherung, aber gerade im Kfz-Handwerk sinnvoll. Sie deckt grundsätzlich die Haftpflichtrisiken beziehungsweise Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit einem Dritten entstehen.

Auch im Rahmen der Elektromobilitätsoffensive werden sich die Tätigkeiten und Arbeitsabläufe in Kfz-Werkstätten weiter verändern. Gerade auch vor diesem Hintergrund bietet es sich an, über das Thema Betriebshaftpflichtversicherung zu sprechen. In einer Kfz-Werkstatt wird an teuren Fahrzeugen gearbeitet, es findet ein reger Kundenverkehr statt und es werden Stoffe wie Lacke, Lösungsmittel, Motoröle oder Benzin verwendet, alles potenzielle Haftungsrisiken. So hat der Unternehmer nicht nur eine Obhutspflicht gegenüber dem Fahrzeug des Kunden, von der Fahrzeugübernahme bis zur Rückgabe auf seinem Betriebsgelände, sondern auch bei Testfahrten oder beim Hol- und Bringservice. Daneben besteht auch durch den Publikumsverkehr eine weitere Gefahrenquelle, die zu Schadenersatzforderungen führen kann. Dabei kann eine Betriebsversicherung schützen.

Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt grundsätzlich die Haftpflichtrisiken, beziehungsweise Schäden ab, die durch die betriebliche Tätigkeit einem Dritten entstehen, das können vor allem Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden sein. Dabei besteht in Deutschland keine gesetzliche Pflicht für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, es ist aber unbedingt zu empfehlen, dass diese abgeschlossen wird, um von Ansprüchen Dritter freigestellt zu werden. Gerade auch wenn man als Einzelunternehmer tätig ist, führt eigentlich kein Weg an einer Betriebshaftpflichtversicherung vorbei, da im Fall der Fälle eine Schadenregulierung zum privaten Fiasko führen kann, da der Einzelunternehmer auch mit seinem Privatvermögen haftet. Aber auch für alle anderen Rechtsformen, zum Beispiel OHG, KG oder GmbH, bietet sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung an, getreu dem Motto, wo gearbeitet wird, werden auch Fehler gemacht.

Wichtig ist anzumerken, dass über die Betriebshaftpflichtversicherung auch alle Mitarbeiter im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert werden. Wenn zum Beispiel der Mechaniker in dem Unternehmen einen Fehler bei der Montage des Elektromotors macht, dann ist der daraus resultierende Schaden versichert.

Daneben hat man durch die Betriebshaftpflichtversicherung auch einen passiven Rechtsschutz, da die Versicherung prüft, ob die Ansprüche von Dritten überhaupt gerechtfertigt sind. Die Versicherung reguliert also nicht nur den Schaden, sondern wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen ab, notfalls auch vor Gericht.

An die Gegebenheiten anpassen

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass das Gefährdungsrisiko bei einer Kfz-Werkstatt natürlich deutlich höher ist als zum Beispiel bei einem Gewerbebetrieb, der in einem Büro ausgeführt wird, daher muss die Betriebshaftpflichtversicherung an die Gegebenheiten einer Kfz-Werkstatt angepasst werden. Folgende typische Schadenfälle sind in einer Kfz-Werkstatt denkbar:

- Unterläuft dem Mitarbeiter beim Radwechsel ein Fehler, weil die Radmuttern nicht richtig festgezogen sind, und der Kunde baut daraufhin einen Unfall, bei dem der Kunde verletzt und das Fahrzeug beschädigt wird, möchte man sich die Schadenregulierung ohne eine Versicherung gar nicht vorstellen.

- Eine weitere typische Gefahrenquelle entsteht bei Probefahrten, zum Beispiel nach einer Reparatur, so kann entweder das Fahrzeug bei einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug beschädigt werden oder aber auch ohne Fremdeinwirkung, je nachdem greift eine andere Versicherung.

- Ganz besonderes Augenmerk muss auch auf der Absicherung von Umweltschäden liegen. Hat zum Beispiel der Altöltank ein Leck und gelangt dadurch Altöl in das Grundwasser, ist der Schaden schnell ruinös, daher muss ein derartiger Umweltschaden über die Versicherung mit abgedeckt sein.

- Ein weiterer Klassiker ist der sogenannten Obhutschaden. Setzt sich zum Beispiel der Monteur mit dem ölverschmierten Overall in das Kundenfahrzeug und hinterlässt Schäden auf dem Sitz des Kundenfahrzeuges, dann muss auch diese Schadenquelle von der Versicherung abgedeckt sein.

- Und natürlich kann auch durch den Kundenverkehr ein Schaden drohen. Wird zum Beispiel das Betriebsgelände bei Glatteis nicht ausreichend geräumt und gestreut und verletzt sich dabei ein Kunde, ist das ein Schaden für die Versicherung.

Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Betriebshaftpflichtversicherung, ob die finanziellen Risiken der unternehmerischen Tätigkeit insgesamt abgedeckt werden. Dabei kann sich der benötigte Versicherungsschutz im Laufe der betrieblichen Aktivität, zum Beispiel durch Vergrößerung der Werkstatt und neue Herausforderung durch neue Techniken, auch ändern. Zudem sollten Sie prüfen, ob die oben angeführten typischen Schadenbeispiele einer Kfz-Werkstatt durch Ihre Versicherung genügend abgedeckt sind oder ob Sie gegebenenfalls weitere Zusatzbausteine für Ihre Versicherung benötigen.

Kommentar

Welche Versicherung braucht eine Kfz-Werkstatt, diese Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten. Der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den Zusatzbausteinen für den Kfz-Betrieb, wie Kfz-Zusatzhaftpflicht und Kfz-Handel und Kfz-Handwerk, ist wohl unvermeidlich, da die verschiedenen Haftungsrisiken in einer Kfz-Werkstatt enorm sind. Man sollte sich immer wieder vor Augen führen, dass man als Inhaber für jeden in seinem Betrieb schuldhaft verursachten Schaden haftet, gegebenenfalls auch mit seinem Privatvermögen, und das sollte ausgeschlossen werden.Maximilian Appelt Rechtsanwalt Steuerberater www.raw-partner.de

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