Neue Norm

15.04.2011 12:02 Uhr

Interview

Uwe Henn, Arbeitskreisvorsitzender Hebetechnik im ASA-Verband, sprach mit AUTO SERVICE PRAXIS über Hintergründe zum verspäteten Inkrafttreten der Hebebühnen-Norm EN 1493.

Wie überall im Arbeitsleben hat auch in den Kfz-Werkstätten Sicherheit die oberste Priorität. Das gilt besonders für das Anheben der Fahrzeuge mit einer Hebebühne. Schließlich müssen die Werkstattmitarbeiter hier unter so genannten schwebenden Lasten arbeiten. Wie eine Hebebühne beschaffen sein muss, wie sie statisch ausgelegt sein muss, über welche Sicherheitsvorrichtungen sie verfügen muss und vieles mehr ist in europaweit geltenden Normen be-schrieben. Eine dieser Normen ist die EN 1493. Diese Norm wurde jetzt revidiert, also intensiv überarbeitet, um dem aktuellen Stand der Technik gerecht zu werden. Allerdings verschiebt sich das erwartete Inkrafttreten der novellierten EN 1493.

Die Novelle der Norm EN 1493 wurde zurück-gestellt. Warum?

Genau genommen ist das Inkrafttreten der überarbeiteten EN 1493 an ein definiertes Zeitraster der EU gebunden. Die technischen Inhalte sind schon lange vorher in einer englischen Sprachfassung definiert. Danach gibt es definierte Zeiträume für die Übersetzung in die jeweilige Landessprache, gegebenenfalls Formulierung nationaler Einsprüche, und danach einen verbindlichen Einführungstermin EU-weit. Das ganze Prozedere ist jedoch so bürokratisiert, dass sogar die Arbeitsgruppe auf EU-Ebene für unsere Norm sich „verheddert“ hatte und kürzlich den schon verkündeten Termin revidieren musste. Die EN 1493 tritt jetzt am 5. August 2011 anstelle des 30. August 2011 in Kraft. Wenn der ursprüngliche Vorschlag des ASA-Verbandes angenommen worden wäre, nämlich unbürokratisch einen Fixtermin zu definieren, der den Herstellern Zeit lässt für die Produktanpassung, wäre die Norm schon seit Anfang des Jahres 2011 in Kraft.

Worin liegen die wesentlichen Vorteile der revidierten EN 1493 für den Markt?

Ein Vorteil für die Anwender ist sicherlich, dass in Form des Anhangs F ein Standard für die kabellosen Fernbedienungen eingeführt wurde. Damit auch die Fernbedienungen freigegeben sind, was bisher nicht der Fall war. Bei der Formulierung dieses Anhangs F waren wir vom ASA-Verband und die Berufsgenossenschaft BGIA (Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz) ebenso aktiv beteiligt. Kurz gesagt sind hier primär die Sicherheitsstandards möglichst abstrakt definiert, um den Herstellern und Kunden einen großen Freiraum in der technischen Ausführung der drahtlosen Datenübermittlung zu lassen. Hebebühnen, die das Fahrzeug am Chassis aufnehmen, zum Beispiel 2-Säulen- und Stempelhebebühnen, mit einer Tragfähigkeit größer 3,5 t müssen für eine unsymmetrische Lastverteilung von 3:1 ausgelegt werden. Bisher war die Lastverteilung 2:1. Außerdem wurde für diese Bühnenkategorie ein kritischeres Lastrechteck für die Prüflast festgelegt. Hintergrund sind einige wenige Ausführungen von Transportern, bei denen diese Lastverteilung im Extremfall auftreten kann. Dies wird jedoch primär zu Preiserhöhungen für die Kunden führen. Da die Hebebühnen hierfür für deutlich höhere Biegemomente ausgelegt werden müssen. Letztlich um nur eine kleine Nische des Fahrzeugspektrums sicher aufnehmen zu können. Seitens des ASA-Verbandes wurden hier im Vorfeld Gegenvorschläge eingebracht, die jedoch keine Mehrheit im Normungsgremium gefunden haben.

Was müssen Werkstätten im Hinblick auf die EN 1493 beachten?

Die Kunden müssen nicht mehr beachten als bisher. Eine CE gekennzeichnete Hebebühne muss die jeweils geltenden technischen Standards einhalten. Die Kunden können sich auch sicher sein, dass die Mitgliedsunternehmen des ASA-Verbandes stets sicherheitskonforme Produkte anbieten.

2009 trat die neue Maschinenrichtlinie in Kraft. Hatte das spürbare Auswirkungen?

Für die Kunden hatte es keine Auswirkungen. Da die Mitgliedsfirmen des ASA-Verbandes traditionell die Sicherheitsstandards nicht nur ernst nehmen, sondern aktiv mitgestalten und weiterentwickeln, können unsere Kunden beruhigt sein. Der eigentliche Sinn ist sicherzustellen, dass in der EU nur Produkte verkauft werden dürfen, die hohe Sicherheitsstandards erfüllen. In der neuen Maschinenrichtlinie wurden auch strengere Maßstäbe angelegt, die zu erfüllen sind. Für die Hersteller erhöhte sich der administrative Aufwand, um insbesondere die gehobenen Anforderungen bezüglich Dokumentation der technischen Unterlagen zu erfüllen. In der Maschinenrichtlinie sind unter anderem die Sicherheitsanforderungen festgelegt, die erfüllt werden müssen, um das Produkt mit CE-Kennzeichnung im europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr zu bringen. Sie ist das übergeordnete Regelwerk für über 600 technische Normen, unter anderem die Produktnorm EN 1493 für Hebebühnen, in denen die Anforderungen dann detailliert beschrieben werden.

Wie geht ein Kunde heute beim Kauf von Hebetechnik auf Nummer sicher?

Auf jeden Fall gewährleisten die Produkte der Mitgliedsfirmen unseres Verbands die optimale Produktsicherheit für unsere Kunden. Außerdem werden unsere Produkte nur über den qualifizierten und geschulten Fachhandel vertrieben. Anschaulich lässt sich das an 2-Säulen-Hebebühnen darstellen. Hier ist die Qualität der Verdübelung am Boden ein ganz wesentlicher Faktor für die Standsicherheit. Das bedeutet, die Sicherheit ist nicht nur über das Produkt definiert, sondern darüber hinaus über die sachkundige Installation, Inbetriebnahme und jährliche Überprüfung der Hebebühne. So gesehen geht es nicht nur um den Verkauf des Produkts, sondern den Verkauf der fachmännischen Dienstleistung. Wobei wir Hersteller insbesondere bei Anbietern der jährlichen Überprüfung einen zunehmenden Preiswettbewerb beobachten. Soll heißen diese Leistung wird immer häufiger von „Dienstleistern“ angeboten, die ihre „Anfahrtskosten“ über alternative Leistungen verrechnen und die Überprüfung der Hebebühnen, egal von welchem Hersteller, noch günstig draufpacken. Ohne jemals eine Produktschulung erhalten zu haben. Also mit der herstellerspezifischen Sicherheitstechnik gar nicht vertraut sein können.

Hat der Onlinehandel bei Hebetechnik eine Bedeutung?

Zum Glück spielt dieser Vertriebsweg bisher nur eine untergeordnete Rolle. Die Antwort auf Ihre letzte Frage erklärt, warum wir dieser Idee sehr kritisch gegenüberstehen. Nicht umsonst sind unsere Produkte per Anhang 4 der Maschinenrichtlinie als Maschinen mit hohem Gefährdungspotenzial definiert. Wenn mein im Onlinehandel erworbenes Buch im Regal umfällt, weil ich es mangelhaft aufgestellt habe, ist das o.k. Wenn meine online erworbene und selbst installierte Bühne umfällt, hat das schon eine andere Bedeutung.

Herr Henn, vielen Dank für das Gespräch!

Das Gespräch führte Bernd Reich

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