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16.08.2013 12:02 Uhr

Neuordnung des Berufsbilds Kfz-Mechatroniker/in

Zum 1. August trat für neue Ausbildungsverhältnisse im Kfz-Handwerk ein überarbeitetes Berufsbild in Kraft. Seither können Lehrlinge aus fünf statt bisher drei Schwerpunkten wählen. Auch soll sich die Ausbildung nun mehr an realen Arbeitsprozessen und Kundenbedürfnissen orientieren.

Facelift für den/die Kfz-Mechatro-niker/in: 2003 ins Leben gerufen, erfuhr das Berufsbild zum neuen Ausbildungsjahr, das am 1. August begann, eine Neuordnung. Bei der Über-arbeitung der Ausbildungsinhalte ging es laut René Gravendyk, Geschäftsführer des Autohauses van Aal in Goch und ar-beitgeberseitiger Sachverständiger Pkw im Neuordnungsverfahren des Berufs-bilds, vor allem darum, den technischen Fortschritt zu berücksichtigen: „Wir haben die technischen Neuerungen im Umfeld des Kraftfahrzeugs aufgenommen.“ So bleibt das Berufsbild Kfz-Mechatroniker/in fit für die Zukunft.

Bereits auf den ersten Blick machen sich die Neuerungen im überarbeiteten Aufbau bemerkbar. Die Ausbildung, die wie bisher dreieinhalb Jahre dauert, ist nunmehr in fünf statt nur in drei Wahlschwerpunkte untergliedert, denn zu den bisherigen Schwerpunkten

Pkw-Technik,

Nfz-Technik und

Motorradtechnik

gesellen sich die neuen Schwerpunkte

System- und Hochvolttechnik und

Karosserietechnik.

Der Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik soll die Lehrlinge auf Arbeiten an entsprechenden Fahrzeugen vorbereiten. Insbesondere Betriebe, die Hochvoltfahrzeuge warten und reparieren, sollen ihren Nachwuchs laut Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) so auf die neue Technik vorbereiten. Dieser Schwerpunkt vertieft auch die Thematik der verknüpften Fahrzeugsysteme und deren Datenkommunikation, wobei hier moderne Fahrerassistenzsysteme sowie Unterhaltungs-, Informations- und Kommunikationssysteme im Fokus stehen. Die Themen spielen als Inhalte des wegfallenden Schwerpunkts Fahrzeugkommunikationstechnik zwar in allen aktuellen Schwerpunkten eine Rolle, werden hier aber fokussiert thematisiert.

Der neue Ausbildungsschwerpunkt Karosserietechnik löst den eigenständigen Ausbildungsberuf Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik ab. Der ZDK erklärt die Integration des Themenfelds Karosserietechnik in das Berufsbild Kfz-Mechatroniker/in mit der starken Elektronisierung der Fahrzeuge, der Verwendung neuer Werkstoffe sowie mit neuen Reparaturmethoden. Eine inhaltliche Neuerung im Schwerpunkt ist beispielsweise die Aufnahme von Kleinreparaturen – landläufig als Smart Repair bekannt – in den Lehrplan.

Wichtiges Thema: Räder und Reifen

Auch über die Schwerpunkte hinaus gab es inhaltliche Anpassungen. Zwar wurden die gemeinsamen grundlegenden Ausbildungsinhalte im ersten Ausbildungsjahr laut René Gravendyk kaum verändert, das zweite Ausbildungsjahr mit seinen gemeinsamen aufbauenden Ausbildungsinhalten umfasst seiner Aussage zufolge nun aber wesentlich mehr Serviceinhalte als in der Vergangenheit; u. a. wurde das Thema Räder und Reifen neu aufgestellt. Die Lehrlinge sollen laut ZDK so frühzeitig an reale Arbeitsprozesse herangeführt werden. Die Entscheidung der Lehrlinge für einen der fünf Schwerpunkte erfolgt nach den beiden gemeinsamen Ausbildungsjahren.

Änderungen am Prüfungsverfahren

Mit der teilweisen Neugliederung der Ausbildungsinhalte und -schwerpunkte haben sich zudem Änderungen am Prüfungsverfahren ergeben, auch wenn die zweiteilige Gesellenprüfung als solche erhalten bleibt. So ist nun für fünf Ausbildungsschwerpunkte eine Gesellenprüfung vorzubereiten und durchzuführen, wobei natürlich für alle Schwerpunkte die gleichen Prüfungsbedingungen gemäß Ausbildungsverordnung gelten. Die Gesellenprüfung Teil 1 – vormals Zwischenprüfung – ist nach dem zweiten Ausbildungsjahr nun für alle Ausbildungsschwerpunkte gleich. In ihr spielt das Thema Kundenorientierung jetzt eine besonders große Rolle. Darauf zielt auch die Neustrukturierung der Praxisprüfung ab: Die Prüfungsordnung gibt nun keine drei Arbeitsaufgaben mehr vor, vielmehr sind die zu prüfenden Tätigkeiten an mindestens einer Arbeitsaufgabe durchzuführen, die aus mehreren Teil-aufgaben bestehen kann, dabei aber immer Kundenaufträgen entsprechen muss. Insgesamt hat sich die Prüfungszeit der Gesellenprüfung Teil 1 von sieben auf fünf Stunden reduziert, wobei drei Stunden für die Arbeitsaufgabe und ein situatives Fachgespräch vorgesehen sind, weitere zwei Stunden für schriftliche Aufgabenstellungen, die sich aber wiederum auf die Arbeitsaufgabe beziehen. Nicht verändert hat sich dagegen die Gewichtung der Gesellenprüfung Teil 1, die weiterhin bei 35 Prozent liegt.

Damit geht die Gesellenprüfung Teil 2 weiterhin mit 65 Prozent in den Ausbildungsabschluss ein. Im Gegensatz zur Gesellenprüfung Teil 1 bleibt auch die Prüfungszeit mit insgesamt zehn Stunden unverändert. Neu ist dagegen die Struktur der Arbeitsaufgaben im Prüfungsbereich Kundenauftrag. Dort sind nun drei Arbeitsaufgaben vorgegeben:

Arbeitsaufgabe 1: Prüfen von Fahrzeugen und Fahrzeugsystemen

Arbeitsaufgabe 2: Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und Ursachen

Arbeitsaufgabe 3: Instandsetzen von Fahrzeugen oder -systemen

Die Differenzierung nach Ausbildungsschwerpunkt erfolgt ausschließlich in den Arbeitsaufgaben 2 und 3. Die Gesellenprüfung Teil 2 ist nach der Neuordnung des Berufsbilds mit mindestens „ausreichend“ zu bestehen.

Die Neuordnung des Berufsbilds Kfz-Mechatronik/in tritt für Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. August 2013 in Kraft. Für alle Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn vor diesem Datum und alle bestehenden Ausbildungsverhältnisse gelten die bisherigen Vorschriften.

Thema Kfz-Servicemechaniker

Zeitgleich mit der Einführung des neuen Kfz-Mechatronikers läuft dem ZDK zufolge Ende Juli auch die Erprobungsverordnung zum Ausbildungsberuf Kfz-Ser-vicemechaniker aus. Die Überführung in eine Regelverordnung ist demnach nicht vorgesehen, allerdings sei parallel zum neuen Kfz-Mechatroniker eine separate Bekanntmachung geplant, die den Kfz- Servicemechaniker auch rückwirkend als staatlich anerkannten Ausbildungsberuf definiert. Christian Frederik Merten

Old- und Youngtimertechnik

„Kfz-Mechatroniker/in mit Zusatzqualifikation für Old- und Youngtimertechnik“ lautet die Bezeichnung des vom ZDK initiierten Pilotprojekts, das seit 2009 existiert. Angeboten wird die Zusatzqualifikation bislang in Speyer an der Johann-Joachim-Becher-Schule, in Fürstenwalde an der Europaschule Oberstufenzentrum, in Aurich am Berufsbildungszentrum der Handwerkskammer Friesland, in Soest am Börde-Berufskolleg und in Lippstadt am Berufskolleg. Ob und wann aus dem Pilotprojekt ein regulärer Ausbildungsschwerpunkt wird, kann in der asp-Ausgabe 9/2013 nachgelesen werden. Das Heft erscheint am 11. September.

Überblick

berufsprofilgebende Positionen

Bedienen von Fahrzeugen und Systemen

Außer- und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen

Durchführung von Service- und Wartungsarbeiten

Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen

Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Bau- gruppen und Systemen

Durchführen von Untersuchungen an Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben

Aus-, Um- und Nachrüsten von Fahrzeugen

integrative Positionen

Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Umweltschutz

Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen

betriebliche und technische Kommunikation

Durchführung qualitätssichernder Maßnahmen

Thema: Old- und Youngtimer

Auflage: 1. Auflage

Besonderheit: Band 3 einer Serie

Verlag: Delius Klasing

Kontakt: www.delius-klasing.de

ISBN: 978-3-7688-3519-0

Preis: 9,90 Euro

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