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Dieselpartikelfilter

18.01.2008 12:02 Uhr
Dieselpartikelfilter

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Wirkungslose Dieselpartikelfilter halten Kfz-Gewerbe und Autofahrer weiter auf Trab. Vor allem das mediale Sperrfeuer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) sorgt mittlerweile für mehr Verdruss denn Aufklärung. Wir liefern aktuelle Fakten zum Thema.

Um für die Autofahrer einen reibungslosen Tausch der unzureichend funktionierenden Filter zu gewährleisten, kamen am 28. November 2007 das Bundesumweltministerium (BMU) unter Sigmar Gabriel, das Verkehrsministerium, der GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. ) und der ZDK (Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes) in einer "freiwilligen Vereinbarung" überein, kostenlos und möglichst kurzfristig die betroffenen Rußfilter auszutauschen. Die Mitglieder des ZDK und des GVA wurden über diese Vereinbarung unmittelbar informiert und gebeten, im vorgegebenen gesetzlichen Rahmen den Regressansprüchen der betroffenen Dieselfahrer stattzugeben (vgl. asp12/2007, S. 45).

Kurz vor Weihnachten und nur wenige Tage nach Bekanntmachung der freiwilligen Vereinbarung hat jedoch der DUH aufgrund von Meldungen angeblich erzürnter Autofahrer beanstandet, dass einige Betriebe sich bisher weigern, den auf Basis der Kulanzregelung zwischen den Verbänden und Ministerien vereinbarten Tausch vorzunehmen. In einer fragwürdigen Aktion hat der Umweltverein die Adressen dieser Betriebe in einer "Schmuddelliste der Werkstätten, die den Soforttausch von Betrugsfiltern verweigern" auf seiner Homepage ins Netz gestellt.

DUH-Verhalten wenig sachdienlich

"Der ZDK ist mit diesem Vorgehen des DUH nicht einverstanden und lehnt die 'Schmuddelliste' rundum ab", erklärt Helmut Blümer, Pressesprecher des ZDK. "Wir haben den DUH gebeten, die Beschwerden der betroffenen Autofahrer an den ZDK weiterzuleiten, damit diesen unmittelbar geholfen werden kann. Da Jürgen Resch (Geschäftsführer des DUH) uns berichtet hat, das dem DUH eine Vielzahl von Beschwerden vorliegt, wollten wir so schnell wie möglich der Sache nachgehen. Vom DUH haben wir schließlich eine Liste mit 28 Beschwerden bekommen. Selbstverständlich muss diesen Autofahrern sofort geholfen und die Werkstätten auf ihre Umtauschpflicht aufmerksam gemacht werden." Angesichts von ca. 40.000 zu erwartenden Umrüstungen ist es nach Meinung von ZDK-Sprecher Blümer allerdings wenig sachdienlich, wenn diese verhältnismäßig geringe Anzahl von Beschwerden von der DUH medienwirksam dazu genutzt wird, zwei Tage nach Verkündung die gesamte Vereinbarung in Frage und das Kfz-Gewerbe als Ganzes an den Pranger zu stellen. Der ZDK ist im Interesse seiner ebenfalls von den unwirksamen Filtersystemen gebeutelten Mitglieder an einer konstruktiven Lösung des Problems und einer Wiederbelebung des Nachrüstgeschäfts interessiert. Aus diesem Grund hat der Verband eigene Maßnahmen ergriffen, wie Ulrich Dilchert, ZDK-Geschäftsführer Fabrikate, Tarife, Recht und Steuern, erklärt. "Damit der Austausch der wirkungslosen Dieselpartikelfilter in Zukunft reibungslos über die Bühne geht und das Bundesumweltministerium über den Fortgang ständig informiert werden kann, hat der ZDK ein monatliches Monitoring angesetzt. Wir werden bereits Ende Januar unsere Mitgliedsbetriebe nach den durchgeführten Umtäuschen befragen und die Zahlen dann an das Bundesumweltministerium weiterleiten. Nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge können wir davon ausgehen, dass für ca. 70 Prozent der nach einer Erhebung des KBA 39.162 mangelhaften Filter funktionierender Ersatz sofort erhältlich ist. Für die übrigen 30 Prozent (ca. 12.000) gibt es zurzeit noch keine wirkungsvollen Tauschfilter. Sie müssen noch von den betroffenen Herstellern oder deren Mitbewerbern entwickelt werden. Bisher gehen wir davon aus, dass diese im Laufe des Jahres 2008 auf den Markt kommen." Bis zum möglichen Austausch der wirkungslosen Filter entstehen den betroffenen Autofahrern im Rahmen der getroffenen Kulanzregelung im Jahr 2008 noch keine Nachteile. Selbst auf eine zwischenzeitlich anstehende HU oder AU haben wirkungslose Filter keinen Einfluss, wie unsere Recherchen beim TÜV ergaben. "Unsere Prüfingenieure sind von uns vor Weihnachten angewiesen worden, Fahrzeuge mit wirkungslosen Dieselpartikelfiltern von GAT, Tenneco/Walker und Bosal ohne entsprechende Beanstandung zu prüfen", erklärt Johann Meyer, Leiter der technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr in Bayern im Kompetenz Center TÜV Service Center des TÜV Süd. "Wir werden jedoch in den HU- bzw. AU-Prüfbericht einen entsprechenden Vermerk schreiben, damit der Fahrzeughalter spätestens zur HU darüber informiert wird, dass sein Dieselpartikelfilter getauscht werden muss. Wir halten uns mit dieser Vorgehensweise an die Kulanzregelung vom 28. November." Auf den Betrieb des Fahrzeugs bzw. auf dessen Einzelbetriebserlaubnis hat die im jeweiligen Fall erloschene ABE des Dieselpartikelfilters nach Einschätzung von Johann Meyer und seiner Kollegen keinen Einfluss. "Das Erlöschen einer Einzelbetriebserlaubnis für ein Fahrzeug nach Paragraf 19, 2 StVZO setzt willentliches Handeln voraus. Dies ist jedoch hier nicht der Fall, da die betroffenen Fahrzeugbesitzer die Filter zu einem Zeitpunkt haben einbauen lassen, als die ABE für diese noch gültig war. Wir werden jedoch die getroffene Kulanzregelung spätestens nach einem Jahr einer erneuten Prüfung unterziehen müssen. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich, dass wir eine HU bzw. AU für Fahrzeuge, deren Filter bis zu diesem Zeitpunkt nicht gewechselt wurden, ablehnen müssen. Jedoch muss dann jeder Einzelfall genauestens geprüft werden."

Steuervorteil bleibt erhalten

Auch das Finanzamt hat zugesagt, die rechtliche Wirkung der Allgemeinen Betriebserlaubnis für fehlerhafte Filtersysteme, die bereits in Fahrzeuge eingebaut sind, aufrechtzuerhalten. So soll zunächst vermieden werden, dass betroffene Autofahrer mit nachteiligen rechtlichen Folgen für Fahrzeugsteuer und Förderung zu rechnen haben. Der gewährte Steuernachlass von 330 Euro und das Recht in Umweltzonen einzufahren, bleibt somit weiter bestehen, bis entsprechende Ersatzsysteme in die betroffenen Fahrzeuge eingebaut werden. Bis wann jedoch die Umrüstung durchgeführt werden muss, darüber wurde noch nicht entschieden. Laut Mitteilung des BMU ist eine zeitliche Befristung der Kulanzregelung vom 28. November bisher nicht vorgesehen. Ob eine solche Befristung erforderlich werden könnte, wird unter anderem von den Umtauschquoten des vom ZDK monatlich durchgeführten Monitorings abhängig gemacht. Marcel Schoch

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