Inhaber von Werkstattbetrieben, die bei ihrer Bank Immobiliendarlehen in Anspruch nehmen, erhalten möglicherweise bald Post von ihrem Kreditinstitut: sie werden darin aufgefordert, der Weitergabe von Informationen über ihren Darlehensvertrag an Dritte zuzustimmen. Hintergrund ist der von einer Reihe von Banken beabsichtigte Plan, sich von einem Teil ihrer Kredite zu trennen und diese an außen stehende Käufer weiterzugeben. Derartige Käufer sind naturgemäß daran interessiert, sich vor einem Erwerb über die Qualität der einzelnen Kredite und damit des jeweiligen Bankkunden Klarheit zu verschaffen, um den Kaufpreis entsprechend zu kalkulieren. Betriebsinhaber sollten sehr sorgfältig prüfen, ob sie einem entsprechenden Bankwunsch auf Offenlegung vertraulicher Daten nachkommen. Bankexperten vertreten überwiegend die Meinung, dass bei vertragsgerechtem Verhalten des Kunden eine Weitergabe von Kundendaten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des jeweiligen Kreditnehmers erlaubt ist. (mv)
Vorsicht vor Datenweitergabe
Kreditinstitute verkaufen Darlehensverträge an Dritte