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Verkehrsgerichtstag: "Idiotentest" soll reformiert werden

29.01.2010 15:33 Uhr
Idiotentest
Der Verkehrsgerichtstag will grundsätzlich an der MPU festhalten, sehen aber Änderungsbedarf.
© Foto: TÜV Süd

Die Verkehrsrechtsexperten wollen grundsätzlich an der MPU festhalten, sehen aber Änderungsbedarf. Trotzdem begrüßte der VdTÜV das Votum. Streitpunkt in Goslar war einmal mehr das Thema Pkw-Maut.

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Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) soll nach Vorstellung des 48. Deutschen Verkehrsgerichtstages reformiert und regelmäßig überprüft werden, grundsätzlich aber bestehen bleiben. Zum Abschluss des Kongresses empfahlen die Experten am Freitag in Goslar, Betroffene in einer Schulung auf die MPU vorzubereiten. Die bisherige Regelung sieht eine Nachschulung erst nach Scheitern der Untersuchung vor. Jedes Jahr müssen in Deutschland rund 100.000 Menschen zum "Idiotentest". Der Verband der TÜV (VdTÜV) begrüßte die Empfehlung. Die Verkehrsrechtsexperten hätten damit die MPU als wirksames Mittel für mehr Verkehrssicherheit eindeutig bestätigt, erklärte Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VdTÜV, zum Votum aus Goslar. "Das klare Signal unterstreicht die Bedeutung der MPU als Baustein der Verkehrssicherheit." Zwei Tage lang hatten rund 1.800 Experten aus Justiz, Wissenschaft, Politik sowie Automobil- und Versicherungsverbänden aktuelle Themen zum Straßenverkehr und Verkehrsrecht diskutiert. So sollen junge Fahrer finanzielle Anreize für den Kauf von Autos mit moderner Sicherheitstechnik bekommen. Schließlich sei diese Gruppe oft mit Fahrzeugen unterwegs, die erhebliche Sicherheitsmängel aufweisen. Mit Hilfe unterstützender Systeme wie elektronischer Stabilitätskontrolle oder automatischer Abstandshaltung lasse sich die Zahl der Unfälle mit Toten und Verletzten unter den 18 bis 24 Jahre alten Fahrern deutlich verringern. Allein 2008 sind in Deutschland fast 900 Fahrer dieser Altersgruppe ums Leben gekommen. Zur Kasse müssen nach Ansicht der Experten demnächst Halter gebeten werden, wenn sie bei Verstößen mit ihrem Wagen nicht selbst hinter dem Steuer gesessen haben. Angesichts der großen Zahl nicht geklärter Verkehrssünden solle den Haltern zumindest ein Teil der Kosten für erfolglose Ermittlungen auferlegt werden, wenn sie den Fahrer nicht benennen. Diesen Haltern sollen Behörden verstärkt das Führen von Fahrtenbüchern auferlegen. Eine grundlegende Halterhaftung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich.

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